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Medienmitteilungen
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Jetzt auch in der Deutschschweiz: Skrupelloser Stellenabbau bei Tamedia
Umso unverständlicher: Die Redaktionen stehen bereits aufgrund der vorherigen Sparrunden unter hohem Druck. Dieser wird durch den Abbau von fast 50 Stellen schweizweit weiter erhöht. Zudem wird die Zusammenarbeit mit…
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SGB: Rund 20’000 Teilnehmende an der Kaufkraft-Demo in Bern
An der heutigen Kaufkraft-Demo in Bern demonstrierten rund 20’000 Personen, um angesichts der Teuerung und den erhöhten Krankenkassenprämien eine Stärkung der Kaufkraft, höhere Löhne und Renten zu fordern. Die Demo…
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SGB: BVG-Kommission beschliesst tiefen Mindestzinssatz
Der Mindestzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem das BVG-Altersguthaben mindestens verzinst werden muss. Würde der Mindestzinssatz tatsächlich auf 1.25 Prozent festgelegt werden, so würde das Alterskapital der Versicherten weiterhin an…
Wichtiges zu Massenentlassungen
Wann gibt es Entschädigungen für entlassene Arbeitnehmende?
Bei Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, die innerhalb von 30 Tagen 30 oder mehr Mitarbeitende entlassen wollen, ist die Geschäftsleitung gemäss Art. 335i OR verpflichtet, einen Sozialplan mit der Gewerkschaft auszuhandeln, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) besteht.
Besteht kein GAV, muss sie mit der Arbeitnehmervertretung oder, falls eine solche fehlt, mit dem betroffenen Personal verhandeln. Die Gewerkschaft kann jedoch auch ohne GAV Unterstützung für Mitarbeitende anbieten. Wenn die Mehrheit der Betroffenen dies wünscht, können wir in ihrem Auftrag einen Sozialplan mit dem Arbeitgeber aushandeln.
Der Sozialplan enthält Massnahmen, um Entlassungen zu vermeiden, ihre Zahl zu reduzieren und ihre Auswirkungen abzumildern. Typische Elemente können finanzielle Abgangsentschädigungen, Outplacement-Dienstleistungen oder Frühpensionierungsregelungen für ältere Arbeitnehmende sein (siehe Art. 335h OR).
Kommt keine Einigung zustande, erlässt das kantonale Schiedsgericht nach Anhörung beider Seiten einen Gerichtsbeschluss (siehe Art. 335j OR).
Was tut syndicom bei Massenentlassungen?
Als Gewerkschaft kann syndicom in vielerlei Hinsicht unterstützen:
- Wir unterstützen und helfen bei der Organisation von betroffenen Arbeitnehmenden, um gegen Entlassungen zu kämpfen, wenn dies gewünscht ist.
- Wenn es einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gibt, können wir die Bedingungen der Entlassung formell aushandeln. Andernfalls ist dies die Aufgabe der Arbeitnehmervertretung.
- Mitglieder von syndicom erhalten Rechtsberatung und – nach einer Wartezeit von 3 Monaten – einen Rechtsvertreter. Wenn zum Beispiel eine Kündigung missbräuchlich oder unwirksam ist, oder wenn das Kündigungsverfahren nicht ordnungsgemäss durchgeführt wurde, vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder.