Während der Frühjahrssession hat die Kommission des Ständerats entschieden, dass die in GAV festgelegten Löhne Vorrang vor den Mindestlöhnen haben, die in Städten oder Kantonen beschlossen wurden. Der Nationalrat hatte diese Position bereits befürwortet.

Konkret heisst dies: Sieht ein GAV einen Lohn vor, der tiefer ist als der kantonale Mindestlohn, gilt der GAV-Lohn. Allerdings kann ein GAV nicht einfach einen demokratisch beschlossenen Mindestlohn ausser Kraft setzen. Ein solcher gilt derzeit in den Kantonen Jura, Tessin, Basel-Stadt, Neuenburg und Genf sowie in den Städten Luzern, Zürich und Winterthur.

Vor allem ein soziales Instrument

Die Debatte wird oft auf wirtschaftlicher Ebene geführt, obwohl Mindestlöhne vor allem ein sozialpolitisches Instrument sind. In einigen Kantonen garantieren sie ein Existenzminimum, insbesondere in Branchen wie dem Gesundheitswesen, dem Gastgewerbe, dem Einzelhandel, dem Friseurhandwerk und der Reinigung. In denjenigen Kantonen, in denen ein Mindestlohn gilt, ist dieser so berechnet, dass ein Vollzeitbeschäftigter nicht weniger verdient als jemand, der Sozialhilfe bezieht.

Warum also den Mindestlohn angreifen? Arbeitgebende und Rechtsparteien wollen kein neues Gesetz und sich stattdessen auf die Sozialpartnerschaft stützen. Sie warnen vor einem als zu starr erachteten Mechanismus, der die Rekrutierungsschwierigkeiten in bestimmten Branchen verschärfen könnte. Sie sind auch der Auffassung, dass mit Mindestlöhnen alle Löhne sinken und manche Unternehmen oder KMU gefährdet sind, weil ihre Sozialabgaben und Lohnkosten zu hoch werden.

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Das Beispiel Genf

Ein jüngst publizierter Bericht, der vom Genfer Departement für Wirtschaft und Beschäftigung in Auftrag gegeben wurde, beweist das Gegenteil: Mit den seit 1. November 2020 geltenden Mindestlöhnen sind die niedrigsten Löhne gestiegen. Der Anteil der unter dem Minimum liegenden Löhne ist stark zurückgegangen: bei den Frauen von 10,7 % auf 5,3 %, bei den unter 25-Jährigen von 22,4 % auf 9,5 % und bei den körperlichen und handwerklichen Berufen von 35,6 % auf 19,6 %.

In mehreren Tieflohnbranchen ist der Anteil der unter dem Mindestlohn liegenden Löhne stark gesunken: in der Gebäudebetreuung sowie im Garten- und Landschaftsbau (von 45 % auf 25 %), im Gastgewerbe (von 27 % auf 16 %) oder in der Erbringung von sonstigen persönlichen Dienstleistungen (von 36 % auf 23 %).

Zuständigkeit der Kantone

Der Entscheid aus Bern wirft eine verfassungsrechtliche Frage auf, da der Mindestlohn in die Zuständigkeit der Kantone fällt.

Sollte dieser Entscheid in Kraft treten, gerieten zwei Rechtsnormen in Konflikt: Eine, wonach landesweite GAV Vorrang gegenüber kantonalen Mindestlöhnen haben, und eine andere, das Obligationenrecht, wonach im vorliegenden Fall die Kantonsverfassung vorgeht.

Am 17. März beschloss der Ständerat deshalb Schutzmassnahmen, um den Kantonen Genf und Neuenburg den Erhalt ihres kantonalen Lohnsystems zu ermöglichen. Laut Pierre-Yves Maillard ändert dieser Schutz allerdings wenig an der Verfassungswidrigkeit der Massnahme:

Er führt stattdessen sogar zu einem Lohnrückgang, da die kantonalen Mindestlöhne in Genf und Neuenburg sowie der kommunale Mindestlohn in Luzern schrittweise an Realwert verlieren.

Vor allem aber verhindert er, dass künftige Mindestlöhne ihre volle Wirkung entfalten können und schränkt den Spielraum für laufende Initiativen ein.

In der Schweiz gibt es keinen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn. Jedoch können Kantone und Gemeinden über kantonale oder kommunale Initiativen selbst Mindestlöhne vorschreiben.

So gelten Mindestlöhne in den Kantonen Neuenburg (21.31 Franken/Stunde), Jura (21.40 Franken/Stunde), Genf (24.48 Franken/Stunde), Tessin (20.50 Franken/Stunde) und Basel-Stadt (22 Franken/Stunde). Fünf Grenzkantone also, in denen durch ausländische Arbeitskräfte Lohndruck nach unten entstand.

Luzern hat als erste Stadt einen Mindestlohn eingeführt (22.75 Franken/Stunde). Auch die Städte Zürich (23.90 Franken/Stunde) und Winterthur (23 Franken/Stunde) haben einen Mindestlohn beschlossen. Die Umsetzung ist derzeit aber verzögert.

In den Städten Biel, Bern und Schaffhausen wird darüber diskutiert.

Der Kanton Freiburg hat am 30. November 2025 einen Mindestlohn abgelehnt.

Lohn als Ursache für Armut

Gemäss Caritas sind 1,45 Millionen Menschen in der Schweiz arm oder armutsgefährdet.

Arbeit reduziert das Armutsrisiko zwar deutlich, ist aber längst kein garantierter Schutz. 8,8 % aller Erwerbstätigen sind von Armut betroffen oder bedroht (armutsgefährdet), das entspricht rund 357 000 Personen. Zu bedenken ist, dass vom Einkommen dieser Personen häufig ein ganzer Haushalt abhängt, sprich Kinder und Partnerin oder Partner. Insgesamt leben 821 000 Menschen in einem Working-Poor-Haushalt.

Der SGB fordert konkret keine Löhne unter 4500 Franken und mit einer Lehre mindestens 5000 Franken.

Genf: Studentenjobs vom Gesetz ausgenommen

Am 8. März 2026 haben sich die Genfer Stimmberechtigten deutlich für eine Ausnahme vom Gesetz ausgesprochen: Die Unternehmen können Studierenden während der Semesterferien 25 Prozent weniger als den Mindestlohn bezahlen.

Für 2026 bedeutet dies, dass in einer Bildungsinstitution eingeschriebene Studierende während der Schul- und Semesterferien anstatt mindestens 24.59 Franken nur noch 18.44 Franken pro Stunde verdienen. Diese Senkung gilt für Jobs, die gelegentlich und für maximal 60 Tage pro Jahr ausgeübt werden. Beschäftigungen, denen das ganze Jahr über nachgegangen wird, sind nicht betroffen.

Für Davide De Filippo, Präsident des Genfer Gewerkschaftsdachverbands «Communauté genevoise d’action syndicale» ist die Enttäuschung gross. An der Pressekonferenz im Anschluss an die Abstimmung verurteilte er die «Erpressung mit Arbeitsplätzen durch die Arbeitgeber». Die Rechte habe ihr Ziel aber erreicht: «Es wurde der Eindruck erweckt, es gebe wegen des Mindestlohns weniger Ferienjobs als vorher.»

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