Das Wichtigste in Kürze

  • Dein Arbeitgeber ist für deinen Gesundheitsschutz verantwortlich. Er muss die Hitzebelastung an deinem konkreten Arbeitsplatz beurteilen und rechtzeitig wirksame Schutzmassnahmen treffen.
  • Wenn deine Sicherheit anders nicht gewährleistet werden kann, muss die Arbeit angepasst, unterbrochen oder eingestellt werden.
  • Du musst über Gefahren und Schutzmassnahmen informiert werden und deine Vorschläge einbringen können.
  • Für die meisten Arbeitnehmenden gibt es keine allgemeine Temperaturgrenze für Hitzefrei. Entscheidend ist die konkrete Belastung.
  • Für Schwangere, Stillende, Jugendliche und Lernende gelten besondere Schutzregeln.

Bist du unsicher, ob dein Arbeitgeber dich bei Hitze ausreichend schützt? Dann melde dich bei uns. Wir beraten dich praxisnah und unterstützen dich rechtlich.

In Notfällen oder wenn Gefahr besteht, wende dich an das Arbeitsinspektorat oder die Suva.

Deine Rechte bei Hitze am Arbeitsplatz

Du hast Anspruch darauf, dass dein Arbeitgeber rechtzeitig geeignete Schutzmassnahmen trifft und prüft, ob diese tatsächlich wirken.

Dabei hast du Anspruch auf:

  • Information über Gefahren und Schutzmassnahmen
  • Anhörung und die Möglichkeit, eigene Vorschläge einzubringen
  • kostenlose notwendige persönliche Schutzausrüstung
  • Trinkwasser am Arbeitsplatz

Bei einer akuten Gefahr für Leben und Gesundheit hast du als Arbeitnehmer:in in der Schweiz das Recht, die Arbeit sofort zu unterbrechen und zu verweigern, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Du bist gesetzlich sogar dazu verpflichtet, dich selbst zu schützen und Mängel sofort zu melden. Bei Zweifel sind die Behörden (Arbeitsinspektorat oder Suva) einzuschalten.

Was dein Arbeitgeber bei Hitze tun muss

Dein Arbeitgeber muss anhand einer professionellen Risiko-Analyse beurteilen, ob Hitze und Sonneneinstrahlung deine Gesundheit gefährden. Dabei kommt es nicht nur auf die Temperatur an (➜ Temperatur als Orientierung). Wichtig sind auch:

  • direkte Sonneneinstrahlung
  • Luftfeuchtigkeit
  • Luftbewegung
  • körperliche Belastung
  • Dauer der Arbeit
  • Bekleidung und Schutzausrüstung
  • ob die Arbeit im Schatten oder an der Sonne stattfindet

Je grösser die Gefahr für die Gesundheit ist, desto umfassender müssen die Schutzmassnahmen sein.

Bei Hitze und Sonneneinstrahlung müssen Schutzmassnahmen in einer bestimmten Reihenfolge geprüft werden.

S – Substitution

Wenn möglich, muss die Gefahr zuerst vermieden werden.

Beispiele:

  • schwere Arbeiten auf kühlere Tageszeiten verlegen
  • nicht notwendige Arbeiten verschieben
  • Arbeiten bei akuter Gesundheitsgefahr unterbrechen  

➜ FAQ: «Darf mein Arbeitgeber die Arbeitszeiten wegen der Hitze verschieben?»

T – Technische Massnahmen

Der Arbeitsplatz soll so gestaltet werden, dass die Hitzebelastung sinkt.

Beispiele:

  • Arbeitsplätze beschatten
  • Räume lüften
  • geeignete Kühlsysteme einsetzen

O – Organisatorische Massnahmen

Wenn technische Massnahmen nicht ausreichen, muss die Arbeit angepasst werden.

Beispiele:

P – Personenbezogene Massnahmen

Wenn die Gefahr trotz technischer und organisatorischer Massnahmen nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, muss der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung stellen.

Wichtig: Auf notwendige Schutzkleidung darf nicht einfach verzichtet werden, nur weil es heiss ist. Der Arbeitgeber muss eine Lösung finden, die vor allen Gefahren schützt.

Beispiele:

  • Kopfbedeckung
  • Helm mit Nackenschutz und Blende
  • geeignete Schutzkleidung
  • Sonnenschutzcrème
  • Schutz vor Wärme, hellem Licht und UV-Strahlung

Wenn deine Sicherheit anders nicht gewährleistet werden kann, muss die Arbeit angepasst, unterbrochen oder eingestellt werden.

An allen Arbeitsplätzen muss Trinkwasser zur Verfügung stehen.

Wenn die Arbeit es erfordert, muss der Arbeitgeber weitere alkoholfreie Getränke bereitstellen. Bei starkem Schwitzen können zum Beispiel leicht gesüsste Getränke mit Vitaminen und Mineralien sinnvoll sein.

Dein Arbeitgeber muss:

  • dich über Gefahren und Schutzmassnahmen informieren
  • dir die Möglichkeit geben, deine Erfahrungen und Vorschläge einzubringen
  • Schutzmassnahmen rechtzeitig umsetzen
  • prüfen, ob die Massnahmen tatsächlich wirken

Temperatur als Orientierung

Die folgenden Werte helfen bei der Einschätzung der Hitzebelastung bei Arbeiten im Freien. Es gilt die im Schatten am Arbeitsort gemessene Temperatur.

TemperaturWas ist nötig?
Bis 24 GradLeichte, helle und weite Kleidung, lange Arbeitshosen, Kopfbedeckung oder Helm mit Nackenschutz und Blende, Sonnenschutzcrème, frisches Wasser oder leicht gesüsster Tee, regelmässige Pausen im Schatten oder an kühlen Orten.
25 bis 31 GradBeschattete Zonen für Pausen, Kontrolle auf Hitzesymptome, nicht unbedingt notwendige Arbeiten verschieben, Arbeitsrhythmus anpassen, schwere Arbeiten am frühen Morgen ausführen, Überstunden vermeiden.
32 bis 35 GradIndividuelle Belastung einschränken, Arbeit auf mehrere Personen verteilen oder technische Hilfsmittel einsetzen, Arbeitszeiten anpassen, zum Beispiel früherer Beginn und längere Mittagspause, zusätzliche Pausen als Arbeitszeit.
Ab 36 GradHohes Gesundheitsrisiko. Es müssen Fachpersonen für Arbeitssicherheit beigezogen werden. Es braucht spezielle Massnahmen und Kontrollen. Im Zweifel sind die Behörden einzuschalten (Arbeitsinspektorate, Suva)

Nach Einschätzung des syndicom-Rechtsdiensts muss die Arbeit bei 36 Grad im Schatten eingestellt werden, wenn keine Fachperson für Arbeitssicherheit beigezogen wird und die Sicherheit deshalb nicht beurteilt und gewährleistet werden kann.


Die Merkblätter und Massnahmenpläne des SECO helfen dabei, die Hitzebelastung einzuschätzen und passende Massnahmen festzulegen.


Wer bei Hitze besonders geschützt ist

Hitze kann für bestimmte Personen schneller gesundheitlich belastend werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Schwangere und stillende Personen
  • Jugendliche (Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
  • ältere Beschäftigte
  • Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Personen mit chronischen Erkrankungen
  • Personen, die bestimmte Medikamente einnehmen
  • Personen, die noch nicht an hohe Temperaturen gewöhnt sind

Wichtig: Für Schwangere, Stillende und Jugendliche gelten besondere Schutzbestimmungen. Sprich deine Situation frühzeitig an und hole bei gesundheitlichen Fragen ärztlichen Rat oder Unterstützung bei syndicom.

Schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen haben einen besonderen Schutz. Arbeit bei Hitze gilt als gefährliche und beschwerliche Arbeit, wenn sie sich nachteilig auf die Gesundheit der Frau oder des Kindes auswirken kann.

Die Mutterschutzvorschriften enthalten eine ausdrückliche Temperaturobergrenze von 28 Grad für Innenräume, diese Grenze  gilt natürlich auch für Arbeiten im Freien.

Das bedeutet: Schwangere dürfen bei einer Arbeitsplatztemperatur ab 28 Grad im Schatten im Freien nicht beschäftigt werden, auch dann nicht, wenn andere Schutzmassnahmen getroffen werden.

Wenn die Gefahr nicht beseitigt werden kann, muss der Arbeitgeber eine gleichwertige ungefährliche Arbeit anbieten. Ist das nicht möglich, darf die betroffene Person im betreffenden Betrieb oder Betriebsteil nicht mehr beschäftigt werden und ist von der Arbeit entschuldigt.


Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr dürfen nicht für gefährliche Arbeiten eingesetzt werden.

Gefährlich sind insbesondere:

  • Arbeiten bei längerer Sonnenexposition
  • Arbeiten bei über 30 Grad

Der Verordnungstext (Wegleitung zur Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz: Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche) nennt die 30 Grad bei Raumtemperaturen bzw. in Schatten im Freien, solange keine klimatischen Bedingungen wie kühler Wind für eine deutliche Kühlung sorgen.

Bei längerer Sonnenexposition oder Temperaturen über 30 Grad muss die Arbeit von Jugendlichen eingestellt oder an einen ungefährlichen Arbeitsort verlegt werden.


Was du selbst bei Hitze tun kannst

Dein Arbeitgeber ist für sichere Arbeitsbedingungen verantwortlich. Zusätzlich kannst du selbst dazu beitragen, gesundheitliche Beschwerden zu vermeiden und früh zu erkennen.

Informationen und Hilfsmittel findest du beim SECO und der Suva:

Wichtig: Die Empfehlungen ersetzen nicht die Pflichten deines Arbeitgebers. Du musst ungenügende betriebliche Schutzmassnahmen nicht selbst ausgleichen.

Trinke regelmässig Wasser oder ungesüsste Getränke – nicht erst, wenn du Durst hast.

Verbringe Pausen möglichst an einem kühlen oder schattigen Ort.

Reduziere körperlich schwere Arbeiten, soweit du darauf Einfluss hast.

Schütze dich bei Arbeiten im Freien vor direkter Sonne, zum Beispiel mit Kopfbedeckung, geeigneter Kleidung und Sonnenschutzmittel.

Trage leichte, luftige Kleidung, sofern die Sicherheitsvorschriften dies erlauben.


Mögliche Warnzeichen einer gesundheitlichen Überlastung sind:

  • ungewöhnlich starke Erschöpfung
  • Kopfschmerzen oder Schwindel
  • Übelkeit
  • Muskelkrämpfe
  • Konzentrationsprobleme
  • Kreislaufbeschwerden

Wenn solche Beschwerden auftreten:


Verwirrtheit, Bewusstseinsstörungen, Krampfanfälle oder Bewusstlosigkeit können Anzeichen eines medizinischen Notfalls sein.

  • Alarmiere sofort den Rettungsdienst über die Nummer 144.
  • Leiste Erste Hilfe.
  • Lass die betroffene Person nicht allein.

Treten Beschwerden wiederholt auf oder bestehen Hinweise auf eine gesundheitliche Schädigung durch die Arbeit, muss dein Arbeitgeber die Situation abklären und bei Bedarf eine arbeitsmedizinische Untersuchung veranlassen.


Checkliste: Was du tun kannst, wenn dein Arbeitgeber nichts unternimmt?

1. Problem konkret ansprechen

Melde, was genau gefährlich ist:

  • gesundheitliche Beschwerden
  • Arbeitsort
  • Temperatur, wenn bekannt
  • direkte Sonneneinstrahlung
  • körperliche Belastung
  • fehlender Schatten
  • fehlende Pausen
  • fehlendes Trinkwasser
  • fehlende Schutzausrüstung

2. Schutzmassnahmen verlangen

Mögliche Forderungen sind:

Notiere Datum, Uhrzeit, Arbeitsort, Tätigkeit, Temperatur, Belastung, fehlende Massnahmen, Beschwerden und Reaktion des Arbeitgebers.

Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert oder die Massnahmen nicht genügen, kannst du Unterstützung holen:

  • bei der Personalvertretung
  • bei der zuständigen Stelle für Arbeitssicherheit
  • bei syndicom
  • beim kantonalen Arbeitsinspektorat
  • je nach Branche bei der Suva

Das kantonale Arbeitsinspektorat oder die zuständige Durchführungsstelle kann notwendige Massnahmen im Betrieb anordnen.

FAQ: Häufige Fragen

Gibt es Hitzefrei?

Für die meisten Arbeitnehmenden gibt es in der Schweiz keine allgemeine gesetzliche Temperaturgrenze, ab der automatisch Hitzefrei gilt.

Aber: Wenn eine nicht gesundheitsschädigende Arbeit wegen hoher Temperatur nicht mehr gewährleistet werden kann, ist ein Arbeitsunterbruch die letzte wirksame Schutzmassnahme. Wenn die Sicherheit auf andere Weise nicht gewährleistet werden kann, muss der Arbeitgeber die Arbeit vorübergehend einstellen.

Für Schwangere und Jugendliche gelten besondere Regeln mit konkreten Temperaturwerten. (➜ Wer bei Hitze besonders geschützt ist)

Darf ich die Arbeit verweigern, wenn es zu heiss ist?

Arbeitnehmende dürfen die Arbeit als letzte Massnahme verweigern, wenn die Arbeit wegen einer Gefahr unzumutbar ist und keine wirksamen Massnahmen vorhanden sind, um diese Gefahr abzuwenden.

Wichtig: Das ist eine heikle Situation. Sprich die Gefahr sofort an, dokumentiere die Situation und hole dir Unterstützung. (➜ Checkliste: Was du tun kannst, wenn dein Arbeitgeber nichts unternimmt?)

Ja, Arbeitszeiten können während Hitzeperioden auf kühlere Tageszeiten verschoben werden, zum Beispiel auf den frühen Morgen.

Dabei müssen aber die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden. Die neue Einteilung darf nicht zu zusätzlichen Belastungen führen. Stark zerstückelte Arbeitstage können zum Beispiel für Arbeitnehmende mit Betreuungspflichten problematisch sein.

Solche Änderungen müssen vorgängig mit den Arbeitnehmenden besprochen werden. Einwände müssen angehört werden. Gesundheitsschutzmassnahmen dürfen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmenden angewendet werden.

Ein Arbeitsunterbruch wegen Hitze bedeutet nicht automatisch, dass du keinen Lohn erhältst.

In bestimmten Branchen kann bei wetterbedingtem Arbeitsausfall eine Schlechtwetterentschädigung infrage kommen. Hitze kann darunterfallen, wenn die Arbeit trotz Schutzmassnahmen wegen der Witterung unzumutbar ist.

Eine feste Temperaturgrenze gibt es dafür nicht. Entscheidend ist, ob die Arbeit wegen gesundheitsschädigender Hitze unmöglich oder unzumutbar ist.

Wichtig: Akzeptiere keine Lohneinbusse, ohne dich vorher beraten zu lassen.

Wenn du wegen Hitze am Arbeitsplatz gesundheitlich gefährdet bist oder dein Arbeitgeber keine ausreichenden Schutzmassnahmen trifft, melde dich bei syndicom.

Als Mitglied von syndicom erhältst du:

  • kostenlose arbeitsrechtliche Beratung
  • Unterstützung bei Konflikten mit dem Arbeitgeber
  • rechtliche Vertretung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Weitere Informationen findest du unter syndicom.ch/rechtsschutz

Noch kein Mitglied?

Mit einer Mitgliedschaft bei syndicom erhältst du rechtliche Unterstützung und weitere Vorteile im Berufsalltag.

Mitglied werdenNach oben scrollen