comPlan: Alles, was du über die Pensionskasse von Swisscom wissen musst

Der Zweck von comPlan

comPlan ist deine Pensionskasse, wenn du bei Swisscom oder einer ihrer
Tochtergesellschaften arbeitest.

Die Pensionskasse versichert dich gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Dazu bezweckt sie die obligatorische und weitergehende berufliche Vorsorge (2. Säule der Altersvorsorge). Sie ist also eine Sozialversicherung und soll dir im Alter zusammen mit der AHV eine gute Rente sichern.

Was macht der Stiftungsrat?

Der Stiftungsrat

  • legt die Leistungsziele der Pensionskasse fest
  • bestimmt den Umwandlungssatz
  • legt die Anlagestrategie fest
  • regelt die Geschäftsführung
  • bestimmt über die jährliche Verzinsung der Guthaben der aktiv Versicherten
  • entscheidet über die Verwendung von freien Mitteln
  • bestimmt über eine allfällige Beteiligung der Rentner:innen.

syndicom ist Sozialpartnerin der Swisscom. Die Sozialpartnerschaft beruht auf drei Säulen:

  1. Wir verhandeln den Gesamtarbeitsvertrag (GAV).
  2. Wir verhandeln den Sozialplan (der bei Entlassungen aus betrieblichen Gründen greift).
  3. Wir sind im Stiftungsrat von comPlan, dem obersten Organ der Pensionskasse.

Wir sorgen für eine starke Stimme der Mitarbeiter:innen im Stiftungsrat.

Die Gewerkschaft im Stiftungsrat

Wir reden bei folgenden Beschlüssen des Stiftungsrats mit:

  • Verzinsungsraster: Wie hoch und nach welchen Kriterien werden die
    Altersguthaben verzinst?
  • Beteiligungsraster: Wie können Rentner:innen von Einmalzahlungen und
    Teuerungsausgleichen profitieren?
  • Sanierungsraster: Wie kann der Deckungsgrad gehalten werden?

Du verstehst nur Bahnhof? Hier geht es zu unserem Glossar.

Deine Mitbestimmung bei comPlan

Im September 2026 finden die Wahlen für den Stiftungsrat von comPlan statt. Du kannst die Hälfte des Stiftungsrats, die Vertreter:innen der Arbeitnehmenden, selbst wählen.

Hier geht es zu unseren Kandidierenden.

Glossar berufliche Vorsorge (2. Säule)

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Das Altersguthaben ist das angesparte Vorsorgekapital einer versicherten Person. Es wächst durch Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber sowie durch die Verzinsung.


Die Altersvorsorge in der Schweiz beruht auf drei Säulen. Die AHV bildet die 1. Säule und soll die Existenz sichern. Die berufliche Vorsorge (2. Säule) ergänzt die AHV. Gemeinsam sollen sie die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen. Die 3. Säule ist das freiwillige Sparen der Einzelnen ausserhalb der Sozialversicherungen.


Die Altersrente ist die lebenslange monatliche Leistung nach der Pensionierung. Ihre Höhe hängt insbesondere vom angesparten Altersguthaben und vom Umwandlungssatz ab.


Beim Beitragsprimat ergibt sich die spätere Rente aus dem angesparten Kapital. Die meisten Pensionskassen – auch comPlan – funktionieren nach diesem Prinzip.


Der Deckungsgrad zeigt das Verhältnis zwischen Vermögen und Verpflichtungen einer Pensionskasse. Ein Deckungsgrad von 100 % bedeutet: Die Kasse verfügt rechnerisch über genügend Mittel für ihre Verpflichtungen.


ESG steht für Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und gute Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance). Immer wichtiger wird nicht nur, wie investiert wird, sondern welche reale Wirkung Anlagen erzielen – etwa beim Klima, bei Menschenrechten oder Arbeitsbedingungen.


Freie Mittel sind dann gegeben, wenn nach vollständiger Deckung der versicherungstechnischen Verpflichtungen sowie nach dem Bilden der erforderlichen Reserven (insbesondere der Wertschwankungsreserve) ein Überschuss an Vorsorgevermögen verbleibt.


Von Frühpensionierung spricht man, wenn jemand vor dem ordentlichen Pensionierungsalter in Rente geht. Weil weniger lange Beiträge bezahlt werden und die Rente länger ausbezahlt wird, führt dies häufig zu Rentenkürzungen.


Pensionskassen investieren das Vorsorgevermögen diversifiziert, etwa in Aktien, Anleihen oder Immobilienstiftungen. Ziel sind langfristige Erträge bei vertretbaren Risiken.


Bei der Pensionierung kann ein Teil oder das ganze Altersguthaben als Kapital bezogen werden. Wer Kapital bezieht, erhält entsprechend eine tiefere oder keine Rente.


Der Koordinationsabzug berücksichtigt die Leistungen der AHV und reduziert den versicherten Lohn in der 2. Säule. Der Koordinationsabzug benachteiligt Arbeitende mit tieferen Einkommen und Teilzeitbeschäftigte, da ihr versicherter Lohn überproportional eingeschränkt wird.


Die Pensionskasse organisiert die berufliche Vorsorge. Sie verwaltet Beiträge, investiert Vorsorgegelder und bezahlt Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod.


Die Rendite ist der Ertrag auf den Kapitalanlagen einer Pensionskasse. Langfristig gute Renditen stärken Finanzierung und Leistungen.


Mit der Risikoprämie werden Leistungen bei Invalidität und Tod finanziert. Die Höhe der Risikoprämie ist u.a. abhängig von den Risiken der jeweiligen Branche.


Gerät eine Pensionskasse finanziell signifikant in Unterdeckung, können Sanierungsmassnahmen nötig werden. Dazu gehören etwa eine tiefere Verzinsung, Zusatzbeiträge oder Beiträge der Arbeitgeberseite.


Sozialpartnerschaft bedeutet, dass Arbeitnehmende und Arbeitgeber wichtige Fragen gemeinsam regeln. In der beruflichen Vorsorge zeigt sich dies unter anderem in der paritätischen Zusammensetzung des Stiftungsrats und an der gewerkschaftlichen Vertretung im Stiftungsrat. Diese bilden das Fundament für die paritätische Führung der Pensionskasse.


Der Stiftungsrat ist das oberste Organ einer Pensionskasse. Er entscheidet über zentrale Fragen wie Leistungen, Finanzierung, Anlagestrategie oder Reglemente. Arbeitnehmendenvertretungen spielen dabei eine wichtige Rolle, weil die paritätische Führung gesetzlich verankert ist.


Der technische Zinssatz ist eine versicherungstechnische Annahme über die langfristig erzielbaren Erträge einer Pensionskasse. Er beeinflusst unter anderem die Bewertung der Verpflichtungen und die Finanzierung von Renten.


Bei einer Teilpensionierung wird die Erwerbstätigkeit schrittweise reduziert statt abrupt beendet. Flexible Modelle können den Übergang in die Pension erleichtern.


Todesfallleistungen sind Leistungen an Hinterbliebene, etwa Ehepartner:innen, eingetragene Partner:innen oder an weitere begünstigte Personen.


Der Umwandlungssatz bestimmt, wie aus dem angesparten Altersguthaben eine jährliche Altersrente berechnet wird. Ein tieferer Umwandlungssatz führt bei gleichem Kapital zu tieferen Renten.


Als Überobligatorium bezeichnet man Leistungen, die über die gesetzlichen BVG-Mindestleistungen hinausgehen. Bei comPlan sind z.B. auch höhere Löhne vollumfänglich versichert.


Der versicherte Lohn ist jener Teil des Einkommens, der in der Pensionskasse versichert wird. Von ihm hängen Beiträge und spätere Leistungen ab.


Die Verzinsung bestimmt, mit welchem Zinssatz das Altersguthaben wächst. Eine gute Verzinsung stärkt das Vorsorgekapital und damit die spätere Altersrente.


Wertschwankungsreserven sind finanzielle Puffer für schlechte Börsenjahre oder Marktverwerfungen. Sie helfen einer Pensionskasse, Schwankungen an den Finanzmärkten aufzufangen.


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