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14. Juni 2014, nationaler Frauentag - syndicom hinterfragt: Ist die Gleichstellung erreicht oder nicht?

Ein Gänseblümchen ziert das Flugblatt, mit dem die Gewerkschaft syndicom im Vorfeld des 14. Juni die Frauen in verschiedenen Betrieben in der ganzen Schweiz besucht. Aber wir fragen nicht: „er liebt mich, er liebt mich nicht, er liebt mich,...“ sondern: „Ist die Gleichstellung erreicht oder ist sie es nicht?“.

Gerade junge Frauen denken heute oft, sie seien den Männern längst gleichgestellt. Auf den ersten Blick mag das tatsächlich so scheinen, denn die Frauenbewegung hat vieles erreicht: Frauen tragen Hosen, Frauen werden Führungskräfte, Frauen haben Stimm- und Wahlrecht.


Die heute – unstreitig – immer noch vorhandene Geschlechterdiskriminierung ist denn auch nicht so offensichtlich wie die Möglichkeit Hosen zu tragen. Es braucht statistische Analysen, um die Lohndiskriminierung von rund 18% zu belegen oder die Tatsache, dass immer noch vor allem Frauen unbezahlte Haus- und Betreuungsarbeit übernehmen. Es braucht dokumentierte Klagen, um Anstellungs- oder Beförderungsdiskriminierung sichtbar zu machen. Umso wichtiger ist es daher, diese massiven, wenn auch nicht auf ersten Blick sichtbaren Diskriminierungen immer wieder ins Bewusstsein zu rufen und anzuprangern.

Diskriminierungen auf Grund des Geschlechtes sind nicht nur ungerecht, sondern verfassungswidrig. Die Gewerkschaftsfrauen stellen daher klare Forderungen an Öffentlichkeit und Politik: Das verfassungsmässig garantierte Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit muss endlich erfüllt werden. Dafür braucht es griffige Massnahmen, namentlich Kontrollen und Sanktionen.


Die Gewerkschaft syndicom setzt sich ganz konkret für die Gleichstellung der Geschlechter in ihren Gesamtarbeitsverträgen ein.


Am 12. Juni besuchen die Gewerkschaftsfrauen die Betriebe, um den Frauen Fragen zu beantworten.


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