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26 Entlassene werden nicht allein gelassen

Ein guter Sozialplan ist immer nur die zweitbeste Lösung, wenn Entlassungen ausgesprochen wurden. Dies gilt auch für die 26 Kollegen und Kolleginnen, die wegen der Schliessung des Zeitungsdruckzentrums der Gassmann AG in Biel per Ende September ihren Arbeitsplatz verlieren.


Vor ein paar Wochen schrieben wir in Zusammenhang mit der Schliessung des Zeitungsdruckzentrums der Gassmann AG in Biel, bei der 26 Arbeitsstellen verloren gehen: «Erst die kommenden Verhandlungen (über einen Sozialplan) werden aber zeigen, inwieweit sie effektiv zu grosszügigen Resultaten für die betroffenen Arbeitnehmenden führen werden.»


Wo stehen diese Arbeitnehmenden nun einen Monat später? Vorweg: Es fanden echte und durch die Geschäftsleitung der Gassmann AG offen geführte Verhandlungen mit der Betriebskommission und syndicom statt. Sicher, nicht alle gewerkschaftlichen Forderungen konnten verwirklicht werden. Aber die Verantwortlichen der Gassmann AG zeigten sich kompromissbereit, und für die Betroffenen konnten gegenüber dem ersten Vorschlag der Geschäftsleitung einige Verbesserungen durchgesetzt werden.

 
Die wichtigsten Leistungen

  • Hat der Antritt einer neuen Arbeitsstelle einen geringeren Lohn zur Folge, werden während sechs Monaten Ausgleichszahlungen bis zu einem maximalen Lohnunterschied von 20 Prozent (ohne Unterstützungspflichten) bzw. 30 Prozent (mit Unterstützungspflichten) bezahlt. Auf diesen Ausgleich haben auch jene Anspruch, die an ihrem neuen Arbeitsplatz im Druckzentrum von Tamedia in Bern schlechter als bisher bezahlt werden.
  • Ist der Arbeitsweg zum neuen Arbeitsort 30 Kilometer weiter als bisher oder eine Stunde länger, werden maximal 300 Franken pro Monat während maximal 12 Monaten gewährt.
  • Beim Bezug von Arbeitslosenunterstützung wird den Arbeitnehmenden die Differenz zum letzten Bruttolohn während längstens sechs Monaten (ohne Unterstützungspflichten) bzw. 12 Monaten (mit Unterstützungspflichten) bezahlt.
  • Alle vom Arbeitsplatzabbau Betroffenen, die nicht frühpensioniert werden, erhalten eine Abgangsentschädigung in der maximalen Höhe von acht Monatslöhnen (abhängig vom Dienst- und Lebensalter).
  • Die Verlängerung der Kündigungsfristen garantiert eine bezahlte Anstellung bis Ende September 2012.
  • Eine paritätische Kommission (Arbeitnehmende/Gewerkschaften und Arbeitgeber mit je zwei Vertretern/Vertreterinnen) ist verantwortlich für die Auslegung und Umsetzung der Bestimmungen des Sozialplanes. Bei Nichteinigung wird eine externe Person mit der Beurteilung des Falls beauftragt.
  • Erfordert der Antritt einer neuen Stelle einen Wohnungswechsel, ist eine Kostenbeteiligung durch die Gassmann AG bis zum maximalen Betrag von 2000 Franken möglich.
  • Kann eine Person glaubhaft machen, dass zur Verbesserung ihrer Position im Arbeitsmarkt eine Weiterbildung oder Umschulung notwendig ist, kann die paritätische Kommission eine Unterstützung von maximal 5000 Franken sprechen.

Tamedia schweigt

Die Geschäftsleitung der Gassmann AG hat im Rahmen der Sozialplanverhandlungen ihre Bereitschaft bewiesen, die vom Arbeitsplatzverlust Betroffenen besser abzusichern, hingegen glänzt Tamedia mit Schweigen: Sie hat bis heute nicht auf die Bestrebungen von syndicom reagiert, in Gesprächen auszuloten, ob mehr als nur fünf Personen ein neuer Arbeitsplatz im grossen Tamedia-Konzern zugesichert werden kann.


Hans-Peter Graf, Zentralsekretär Grafische Industrie und Verpackungsdruck

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