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3. Verhandlungsrunde zum GAV der grafischen Industrie: Viscom bleibt stur bei Arbeitszeit und Zuschlägen

In der 3. Verhandlungsrunde um den Gesamtarbeitsvertrag in der grafischen Industrie legte der Unternehmensverband Viscom seine Absichten zur radikalen Senkung der Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit auf den Tisch. Das klare Nein der Gewerkschaften zur vom Unternehmensverband Viscom weiterhin geforderten Arbeitszeiterhöhung – die in Wahrheit zur Reduktion von gegen 1000 Arbeitsplätzen benutzt werden soll – führte zu einem längeren Unterbruch der Verhandlungen am Nachmittag.

 

Die Positionen liegen sehr weit auseinander, weil der Viscom auch bei den Zuschlägen zunächst nur seine harte Haltung bekräftigte. Die «Goldgräberzulagen» aus dem aktuellen GAV seien heute nicht mehr tragbar, hiess es als erstes, und als zweites: «man kann das (die Forderung einer Reduktion auf 25% bei der Nachtarbeit) als sozialen Kahlschlag interpretieren, aber da bleiben wir hart».

 

Für die Gewerkschaften syndicom und syna auf Arbeitnehmerseite sind solche Forderungen natürlich unannehmbar. Die Zuschläge sind in der grafischen Industrie kein Zustupf, sondern ein wichtiger Lohnbestandteil. «Die Angestellten werden eine derartige Kürzung ihrer Löhne um 10-15% niemals hinnehmen.» Bringen würde sie den Unternehmen zudem nur 1-2% Kostenersparnis – das sei ökonomischer Unsinn und schaffe nur Unruhe in den Betrieben, sagte Roland Kreuzer, Leiter Sektor Medien bei syndicom. Über eine Reduktion der Zuschläge könnte erst diskutiert werden, wenn im Gegenzug die Mindestlöhne um mindestens 50% erhöht würden.

 

Eine Einigung zeichnet sich ab bei einer Regelung der regelmässigen Nachtarbeit in der Romandie, die als Anhang in den GAV aufgenommen werden sollte (wie das bis 1995 der Fall war).


Der Nachmittag begann mit einem kleinen Eklat, weil die Gewerkschaften klarmachten, dass die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 Stunden – und damit die Gefährdung von rund 1000 Arbeitsplätzen in der grafischen Industrie – für die Arbeitnehmerseite nicht verhandelbar sei. Viscom unterbrach deshalb die Sitzung für eine längere Beratungspause und wird das Thema in kommenden Verhandlungsrunden wieder aufnehmen.

 

Der von syndicom detailliert ausgearbeitete Vorschlag für eine paritätische Kommission zur Überwachung der Einhaltung des GAV wurde vom Viscom tendenziell positiv aufgenommen und soll auf die übernächste Verhandlungsrunde hin geprüft werden. Bei den Lehrlingslöhnen erreichten die Gewerkschaften kleine Zugeständnisse für das erste und zweite Lehrjahr sowie den Anspruch auf einen 13. Monatslohn. Trotz den Beteuerungen der Unternehmer, dass die Festschreibung von Mindestlöhnen im GAV nicht in Frage gestellt werde, forderten sie neuerdings die Streichung der Mindestlöhne ab dem 5. Berufsjahr. Das werden die Gewerkschaften genauso wenig schlucken wie eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit.

 

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 17. Oktober statt.

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