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Ältere Arbeitnehmende brauchen mehr Schutz, nicht bloss Appelle

Konferenz über ältere Arbeitnehmende bringt ungenügende Resultate

Die dritte Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende hat nur ungenügende Resultate gebracht. Nach wie vor gibt es unterschiedliche Einschätzungen über die Dringlichkeit des Problems. Obwohl das Problem real ist und die Arbeitslosigkeit in der Altersgruppe 55 plus in den letzten Jahren stärker angestiegen ist als die Arbeislosigkeit insgesamt. Obwohl das für die Betroffenen besonders schlimm ist, weil sie im Gegensatz zu jüngeren Arbeitslosen deutlich länger brauchen, um wieder eine Stelle zu finden. Obwohl in den Alterskategorien 55 plus deshalb der Anteil der Langzeitarbeitslosen besonders hoch ist. Und obwohl bei den 50- bis 64-jährigen die Sozialhilfequote in den letzten Jahren um rund 50 Prozent gestiegen ist.

Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund braucht es angesichts dieser Situation nicht nur Appelle an die Vernunft, sondern konkrete Verbesserungen. Die Lage der älteren Arbeitnehmenden muss verbessert werden. Das ist auch im öffentlichen Interesse. Wenn Arbeitgeber ihre Verantwortung den älteren Arbeitnehmenden gegenüber nicht wahrnehmen, leiden nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Allgemeinheit muss finanziell einspringen. Folgende Vorschläge stehen im Vordergrund:

  • Langjährige Mitarbeitende über 50 Jahre sollen besonders gegen Kündigungen geschützt werden, wie das in einem Teil der Gesamtarbeitsverträge bereits geregelt ist. Dieser Kündigungsschutz gibt auch den Arbeitgebern einen Anreiz, besser zum Personal zu schauen (Aus- und Weiterbildung, Gesundheitsschutz). Anders als oft behauptet, wirkt dieser zusätzliche Schutz nicht als Hindernis für den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt. Denn er ist an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gebunden und wirkt bei einer Neuanstellung nicht abschreckend.

  • Ältere Arbeitslose müssen bessere Chancen haben, wieder eine Stelle zu finden. Die von National- und Ständerat beschlossene Stellenmeldepflicht muss nun konsequent umgesetzt werden, damit die heute benachteiligten älteren Stellensuchenden einen Vorteil erhalten.

  • Arbeitnehmende (und Arbeitslose) sollen das Recht auf eine berufliche Standortbestimmung bzw. Laufbahnberatung erhalten (z. B. ab 45 Jahren). In Bezug auf Aus- und Weiterbildung sollen sie auf mehr Unterstützung zählen können, z.B. über zusätzliche Angebote und Informationsmassnahmen in den Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen. Bund und Kantone müssen den Zugang zu EFZ erleichtern.

  • Ältere Arbeitnehmende brauchen eine bessere soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit. Eine Verbesserung bringt hier die Altersvorsorge 2020: Neu bleiben Arbeitslose ab 58 in der Pensionskasse versichert und erhalten einen Rentenanspruch. Sie können nicht mehr gezwungen werden, bei Aussteuerung bereits ihr Alterskapital anzuzapfen. Dieser Regelung muss nun mit einem Ja zur Altersvorsorge zum Durchbruch verholfen werden. Für Ausgesteuerte soll der Bund zudem eine Überbrückungsrente einführen (z.B. Kt. Waadt).

  • Vorzeitige Pensionierungen in Branchenlösungen.

  • Besserer Schutz gegen Diskriminierungen, z.B. in Form eines Diskriminierungsverbots wie es von der OECD vorgeschlagen wurde. (SGB)

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