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Ältere Arbeitnehmende brauchen mehr Schutz

Reagieren nicht negieren - der SGB zum Thema ältere Arbeitnehmende

Die vierte Nationale Konferenz hat unter anderem beschlossen, dass Massnahmen zur Lösung der finanziellen und sozialen Probleme von älteren Arbeitslosen mit drohender Aussteuerung geprüft werden müssen. Das ist positiv. Darüber hinaus braucht es zusätzliche Massnahmen wie beispielsweise einen besseren Schutz langjähriger älterer Mitarbeiter gegen Kündigung.

Die Arbeitslosigkeit ist in der Altersgruppe 55plus in den letzten Jahren stärker angestiegen als die Arbeitslosigkeit insgesamt. Insbesondere in den letzten beiden Jahren akzentuierte sich dieses Phänomen. Und dies, obwohl die Betroffenen viel länger ohne Stelle bleiben als Arbeitslose anderer Alterskategorien und obwohl bei den 55plus der Anteil jener, die zwar eine Stelle haben aber eigentlich mit einem höheren Pensum arbeiten möchten (Unterbeschäftigung), höher ist und weiter ansteigt. Abzulesen ist die soziale Sprengkraft dieser Phänomene an der Sozialhilfequote der 50-64-Jährigen: Sie ist seit 2005 um 50 Prozent auf 2,9 Prozent angestiegen.

Es geht nicht an, die Probleme mit Verweis auf die insgesamt gestiegene Erwerbsquote der 55plus zu negieren. Dieser Anstieg ist v.a. darauf zurückzuführen, dass die sinkenden Pensionskassenrenten viele dazu zwingt, länger als geplant zu arbeiten, um den Lebensstandard im Alter halten zu können. Zudem stieg die Erwerbstätigkeit auch wegen der veränderten Rolle der Frauen.

Um die Lage der älteren Arbeitnehmer zu verbessern, schlägt der SGB folgende Massnahmen vor:

  • Langjährige Mitarbeitende über 50 sollen besonders gegen Kündigungen geschützt werden, wie das z.T. in Gesamtarbeitsverträgen bereits gilt. Anders als oft behauptet, wirkt dieser zusätzliche Schutz nicht als Hindernis für den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt. Denn er ist an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gebunden und wirkt bei einer Neuanstellung nicht abschreckend.
     
  • Ältere Arbeitslose müssen bessere Chancen haben, wieder eine Stelle zu finden. Die von National- und Ständerat beschlossene Stellenmeldepflicht muss nun konsequent umgesetzt werden, damit die älteren Stellensuchenden einen Vorteil erhalten.
     
  • Arbeitnehmende (und Arbeitslose) sollen das Recht auf eine berufliche Standortbestimmung bzw. Laufbahnberatung erhalten (z. B. ab 45 Jahren). In Bezug auf Aus- und Weiterbildung sollen sie auf mehr Unterstützung zählen können, z. B. über zusätzliche Angebote und Informationsmassnahmen in den Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen. Bund und Kantone müssen den Zugang zu Eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen (EFZ) erleichten.
     
  • Ältere Arbeitnehmende brauchen eine bessere soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit: Arbeitslose ab 58 müssen in der Pensionskasse versichert bleiben und einen Rentenanspruch erhalten. Sie sollen nicht mehr gezwungen werden können, bei Aussteuerung bereits ihr Alterskapital anzuzapfen.
     
  • Vorzeitige Pensionierungen in Branchenlösungen.
     
  • Besserer Schutz gegen Diskriminierungen, z.B. in Form eines Diskriminierungsverbots wie es von der OECD vorgeschlagen wurde. (SGB)


SGB-Positionspapier

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