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AHV stärken statt schwächen

Der Bundesrat muss andere Akzente setzen, sagt der Schweizerische Gewerkschaftsbund im Rahmen der Vernehmlassung zur Grossreform «Altersvorsorge 2020». 

Der Gewerkschaftsbund unterstützt das Anliegen des Bundesrats, bei der Reform der Altersvorsorge gesamtheitlich vorzugehen. Denn Einzelreformen, die Rentenleistungen verschlechtern, würden – wie in der Vergangenheit – zu Recht scheitern.

Bei den vorgeschlagenen Massnahmen fordert der SGB eine deutliche Akzentverschiebung, die der heute ungenügenden Rentenhöhe Rechnung trägt: Die AHV muss gestärkt statt geschwächt werden. Ausser­dem dürfen die Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht geschmälert werden. Dies hat der SGB-Vorstand im Rahmen der Vernehmlassung zur «Altersvorsorge 2020» beschlossen. Die Zukunft der Altersvorsorge liegt für den SGB in einer Stärkung der AHV. Den Weg weist der SGB mit seiner Volksinitiative «AHVplus – Für eine starke AHV». Die Vorschläge des Bundesrats, welche zu schlechteren AHV-Leistungen führen, lehnt der SGB dagegen ab, denn:

• die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre trägt der Lebenssituation der Frauen über 60 nicht Rechnung. Ausserdem ist schon heute der Arbeitsmarkt nicht fähig, Personen in diesem Alter genügend Stellen anzubieten.

• denn mit dem Referenz-Rentenalter 65 steigt die Unsicherheit für die Beschäftigten. Ab dem Erreichen des frühesten Rücktrittsalters von 62 Jahren würde den Arbeitnehmenden häufiger die Kündigung drohen als heute und die Altersdiskriminierung damit verschärft. Aus­serdem öffnet das Referenz-Rentenalter 65 Tür und Tor für eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre.

• denn der teilweise Rückzug des Bundes aus der Finanzierung der AHV (Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags) führt zu höheren Mehrwertsteuern oder tieferen Rentenleistungen.

• denn die Streichung der Witwenrenten für verwitwete Ehefrauen mit erwachsenen Kindern missachtet die entstandenen Erwerbseinbussen der betroffenen Witwen.

Weiter lehnt der SGB eine Schwächung der ohnehin schon tiefen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge ab. Die vorgeschlagene drastische Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent beruht auf einer dünnen Faktenlage. Der SGB ist gegen einen Mindestumwandlungssatz von 6 Prozent. Die vorgeschlagenen Massnahmen für den Leistungserhalt kommen die Menschen mit tiefen Löhnen sehr teuer zu stehen und schmälern ihr Budget während der Erwerbsarbeit.

* Geschäftsführende Sekretärin SGB

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