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Alles, was Recht ist

Aus dem aktuellen Anlass einer kürzlich erfolgten Neuorganisation des Zentralen Rechtsdienstes von syndicom (zunächst in der deutschen Schweiz) stellen wir hier diese für die Gewerkschaftsarbeit fundamentale Einrichtung und ihre Dienstleistungen vor.

In der Deutschschweiz werden neu nur noch einfache Rechtsfälle direkt auf den Regionalsekretariaten behandelt. Die komplexeren Fragen übernimmt der Zentrale Rechtsdienst in Bern. Ein- bzw. zweimal pro Woche sind die JuristInnen der Zentrale in den Regionen vor Ort und beraten sowohl Mitglieder als auch RegionalsekretärInnen.

Seit dem 1. März 2013 gibt es aus­serdem auf den Regionalsekretariaten feste Sprechstunden. Telefonische Erstauskünfte zu Fragen rund um die Gesamtarbeitsverträge kann man zu Büro­zeiten auf jedem Regionalsekretariat einholen. Wir führten anlässlich dieser Neuerungen ein Gespräch mit Bernadette Häfliger Berger, Leiterin des syndicom-Rechtsdienstes.

Was bietet syndicom den Mitgliedern im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes?

Bernadette Häfliger Berger: Der Berufsrechtsschutz ist unsere wichtigste Dienstleistung. Er wird von den Mitgliedern sehr geschätzt. Sie können in schwierigen Situationen auf fachlich qualifizierte Unterstützung zählen. Bei Problemen am Arbeits- oder Ausbildungsplatz sowie mit den Sozialversicherungen bekommt man als Mitglied gratis eine umfassende Rechtsberatung. Die Regionalsekretariate übernehmen dabei die Erstberatung und Begleitung zu schwierigen Gesprächen. Der Zentrale Rechtsdienst ist für die Mitglieder da, wenn es komplizierter wird.

Wieso behandeln die Regionalsekretariate nicht mehr alle Rechtsfälle?

Wir haben festgestellt, dass die Fälle in den letzten Jahren komplexer geworden sind. Besonders im Sozialversicherungsbereich braucht es fundierte Kenntnisse, um eine kompetente Beratung garantieren zu können. Dies ist ohne juristische Ausbildung nicht mehr zu gewährleisten. Zudem hat die Belastung für die RegionalsekretärInnen stark zugenommen, so dass sie durch die Einzelfälle an der eigentlichen Gewerkschaftsarbeit – wie zum Beispiel der Begleitung von Vertrauensleuten oder der Mitgliederwerbung – gehindert werden.

Bekommt man bei Bedarf auch eine Anwältin/einen Anwalt?

Im Zentralen Rechtsdienst arbeiten auf Arbeits- und Sozialversicherungsrecht spezialisierte Juristinnen und AnwältInnen. Diese übernehmen auch die Prozessvertretung unserer Mitglieder vor Gericht.

Und was muss ich tun, damit ich diese Unterstützung bekomme?

Zuerst einmal musst du Mitglied bei syndicom sein. Wenn du ein Problem hast, rufst du beim Sekretariat in deiner Nähe an oder suchst das Sekretariat während den Sprechstunden (siehe Kasten) auf. So bekommst du eine erste kompetente Beratung durch unsere RegionalsekretärInnen. Einmal in der Woche sind zudem in Basel, Zürich und Bern die JuristInnen der Zentrale für Beratungen auf dem Sekretariat. Die Leute vor Ort entscheiden, welche Schritte als Nächstes eingeleitet werden müssen.

Welchen Grundsätzen ist syndicom bei der Rechtsberatung verpflichtet?

Wir sind die AnwältInnen für die Interessen der Arbeitnehmenden. Auch sie brauchen eine starke Vertretung. Wir wollen die Mitglieder durch die Rechtsberatung sicher nicht entmündigen, sondern ihnen eine echte Begleitung bieten. Das Mitglied wird so beraten, dass es sich auch selber für seine Rechte am Arbeitsplatz einsetzen kann. Wir können ja schliesslich nicht den ganzen Tag neben ihm stehen. Gleichzeitig bieten wir in schwierigen Situationen Begleitung und vor allem eine starke Interessenvertretung an. Dadurch, dass das Mitglied ohne Kostenrisiko vor Gericht gehen kann, können wir uns dafür einsetzen, dass Recht auch Gerechtigkeit bedeutet.

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