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Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für die grafische Industrie: Das Verfahren kommt voran

Ende März haben wir den Antrag auf AVE des GAV für die grafische Industrie eingereicht, worauf das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) unsere Unterlagen geprüft hat. Vieles ist für gut befunden worden, aber es gab auch Fragen und einige Unklarheiten bezüglich der Finanzierung.

 

In seiner Stellungnahme hat das SECO festgehalten, welche Teile des GAV als allgemeinverbindlich erklärt werden können. Unter anderen sind es die materiell wichtigen Artikel betreffend:

  • Arbeitszeit
  • Jahresarbeitszeit mit den entsprechenden Umsetzungsrichtlinien
  • Ferien, Feiertage und Bildungsurlaub
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall und anderen Absenzen
  • Zuschläge
  • Mindestlöhne inklusive 13. Monatslohn

Dazu kommen die Artikel bezüglich Kündigungsfristen und Massnahmen bei wirtschaftlichen und strukturellen Schwierigkeiten des Betriebs sowie gewisse Artikel zur Mitbestimmung. Diejenigen Artikel, die bereits in den Gesetzen verankert sind, werden vom SECO nicht in die AVE aufgenommen. Die Gesetze gelten schon jetzt für alle.

Die Sozialpartner (syndicom, Syna und viscom) haben die aufgeworfenen Fragen in einer weiteren Stellungnahme beantwortet. Da war zum Beispiel die Frage nach den Betriebsgrössen und wieso nur solche mit 3 und mehr MitarbeiterInnen unterstellt werden sollen. Ebenso wurden die vorgeschlagenen Abzüge (Vollzugskostenbeiträge) für die Arbeitgeber angepasst.

Als nächstes steht am 12. Juli ein Treffen mit dem SECO an
Sobald diese redaktionelle Phase mit dem SECO abgeschlossen ist, folgt der nächste Schritt: die Veröffentlichung des Antrags im Bundesblatt. Zu diesem Zeitpunkt werden wir sehen, ob sich jemand gegen den Antrag der AVE stellt. Die Einspruchsfrist beträgt 30 Tage. Wir rechnen mit einigen Einsprachen, sind aber guten Mutes, dass diese ausgeräumt werden können…

… und dann wäre das grosse Ziel, dass wir die AVE per Januar 2017 haben
Wir werden euch über das weitere Verfahren und wichtige Neuigkeiten auf dem Laufenden halten. In der Zwischenzeit bitten wir euch, die vorliegenden Informationen mit euren Kolleginnen und Kollegen zu diskutieren und sie einzuladen, syndicom beizutreten, (falls sie das noch nicht sind). Es ist auch die Zahl der Mitglieder, die eine Gewerkschaft stark macht.

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