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Altersreform 2020: Eine dicke Kröte, aber auch Fortschritte

Frauenalter 65 – das ist ein grosser Rückschritt, den die Gewerkschaften in der Altersreform 2020 hinnehmen sollen. Der Kompromiss-Vorschlag des Ständerates bringt allerdings auch Verbesserungen. Was ist wie zu gewichten? 

 

Viele Leute machen sich Sorgen um ihre künftige Altersrente. Die Probleme der Pensionskassen wegen der Tiefstzinsen werden immer akuter. Deshalb sinken die PK-Renten. Gleichzeitig steigen die Beiträge und das Rentenalter. Auch die AHV-Renten stehen unter Druck. Zum einen hinken sie den Lebenshaltungskosten hinterher und decken einen immer kleineren Teil des letzten Lohnes ab. Zum anderen gibt die AHV seit kurzem mehr aus, als sie einnimmt.

Nationalrat: gegen Frauen und ältere Arbeitslose

Besonders hart treffen diese Trends Frauen. Sie stehen in Sachen Altersvorsorge schlechter da als die Männer, weil sie in den Pensionskassen benachteiligt werden. Im Mittel sind ihre PK-Renten 63 Prozent tiefer als jene der Männer, weil das Gros der Frauen Teilzeit arbeitet und deshalb nur einen kleinen Teil des Lohns versichern kann.

Sorgen bereitet die Pensionierung auch älteren Arbeitslosen. Wer vor der Pensionierung die Stelle verliert, hat im Alter keinen Rentenanspruch aus der Pensionskasse mehr. Er ist gezwungen, das Kapital zu beziehen und es anzuzapfen.

Anstatt diese Sorgen ernst zu nehmen und Lösungen vorzuschlagen, wollen die Arbeitgeber und ihre Gehilfen im Nationalrat (SVP, FDP, GLP) die Lage verschlechtern. Sie wollen das sinkende Rentenniveau einzig über einen Ausbau der kränkelnden zweiten Säule ausgleichen. Dafür haben sie im Nationalrat eine Mehrheit.

Gerade die tiefen Einkommen müssten massiv mehr einzahlen. Vor allem wollen die Arbeitgeber das Rentenalter generell auf 67 Jahre erhöhen – ungeachtet der Schwierigkeiten von älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt. Und sie wollen die Witwen- und Kinderrenten in der AHV streichen.

Anders sieht es im Ständerat aus. Aber auch der Ständeratskompromiss mutet insbesondere den Frauen viel zu. Das Rentenalter auf 65 Jahre anzuheben, ist ein harter Abbau und eine dicke Kröte, die nur zu schlucken sein wird, wenn die Rentenalter-Erhöhung für Frauen im Rahmen einer Vorlage erfolgt, in deren Gesamtausgestaltung die positiven Punkte überwiegen.

Ständeratskompromiss: eine Auslegeordnung

Überwiegt das Positive? Schauen wir uns den Ständeratskompromiss in zentralen Punkten einmal genauer an:

• Rentenniveau: Das Rentenniveau wird trotz der schmerzhaften Senkung des Umwandlungssatzes für Pensionskassen von 6,8 auf 6 Prozent stabilisiert. Die Ausfälle werden aber nicht nur in der zweiten Säule kompensiert. Zur Abfederung der sinkenden BVG-Renten werden auch die AHV-Renten für Einzelpersonen um jährlich 840 Franken und für Ehepaare um bis zu 2712 Franken erhöht. Das bringt zum ersten Mal seit 20 Jahren wieder eine Verbesserung der AHV-Renten über den Teuerungsausgleich hinaus und verkleinert den Rückstand der Renten zu den Löhnen.

• Deckungslücken in der Pensionskasse: Teilzeitarbeitende erhalten einen besseren Versicherungsschutz. Wer wenig verdient, soll künftig eine bessere PK-Rente erhalten. Dafür müssen die Versicherten mehr Beiträge zahlen, aber die Arbeitgeber auch. Davon profitieren vor allem Frauen. Das ist ein wichtiger Fortschritt und wird den Rentenunterschied zwischen Frauen und Männern senken.

• Ältere Arbeitnehmende: Für Arbeitnehmende, die beim Inkrafttreten der Revision über 50 sind, bleibt das Rentenniveau auf jenem des Umwandlungssatzes von 6,8%. Sie haben eine Besitzstandsgarantie.

• Ältere Arbeitslose: Ältere Arbeitnehmende, die ihre Stelle verlieren und keine mehr finden, werden heute faktisch gezwungen, ihr Pensionskassenguthaben als Kapital zu beziehen. Behörden können Betroffene dazu zwingen, vor dem Bezug von Sozialhilfe das Altersguthaben aufzubrauchen. Das ist unsinnig und produziert Alters­armut. Der Ständeratskompromiss verpflichtet die Pensionskassen, Arbeitslose ab 58 Jahren bis zum Rentenalter weiterzuversichern, auch ohne dass der arbeitslose Versicherte weiter Beiträge bezahlt.

• Teilpensionierung: ­Viele ältere Arbeitnehmende möchten ihr Pensum reduzieren, schrittweise in Pension gehen – oder müssen es gar aus gesundheitlichen Gründen. Weil AHV-Renten und die Renten vieler Pensionskassen nur komplett bezogen werden können, ist Teilpensio­nierung heute nur für Arbeitnehmende möglich, die über ausreichend private Finanzmittel verfügen. Mit der Revision können Teilrenten von AHV und Pensionskasse ab 62 Jahren mit einer reduzierten Erwerbstätigkeit kombiniert werden.

• Finanzierung: Bald gehen die sogenannten Baby-Boomer in Pension. Das wirkt sich vorübergehend auf die AHV-Finanzen aus. Ohne zusätzliches Geld steigen die Defizite. Das heisst: die Beiträge decken die Rentenauszahlungen nicht. Deshalb soll 1 Prozent mehr Mehrwertsteuer in die AHV fliessen. Davon spüren die Konsumentinnen und Konsumenten nur 0,7 Prozent, da ab 2018 die auslaufende IV-Zusatzfinanzierung von 0,3 Prozent in die AHV umgeleitet wird. Die Finanzierung über die Mehrwertsteuer stabilisiert die AHV bis ins Jahr 2030.

Von einer stabilen AHV-Finanzierung profitieren schon die heutigen Rentnerinnen und Rentner. Ihre Renten sind gesichert. Die Forderung nach der Streichung der automatischen Anpassung der AHV-Rente an die Teuerung ist dank der Zusatzfinanzierung erfolgreich abgewehrt.

Der Ständerats-Kompromiss hat auch auf übergeordneter politischer und ökonomischer Ebene aus Sicht der Arbeitnehmenden einige Vorteile:

1. Die Finanzen der AHV sind bis mindestens 2030 gesichert. Das erschwert die dauernde Schlechtrederei der AHV durch die Bürgerlichen und die Versicherungslobby.

2. Das jahrzehntealte faktische Tabu von höheren AHV-Renten ist gebrochen. Das erweitert den Spielraum für fortschrittliche Lösungen in den kommenden Jahren.

3. Das Rentenalter 67, ein Lieblingsprojekt der Sozialabbauer, ist bis mindestens 2030 vom Tisch.

4. Die unter Frauen weit verbreitete Teilzeitarbeit wird besser versichert. Damit trägt die zweite Säule endlich den veränderten Erwerbsverläufen Rechnung.

5. Weil der Anteil der AHV am gesamten Rentensystem zunimmt, steigt der Anteil der solidarischen Finanzierung der Altersvorsorge.

Referendum: ja oder nein?

In der laufenden Session wird sich zeigen, ob SVP, FDP & Co. etwas gelernt haben aus den Renten-Abstimmungen von 2004 und 2010. Damals sagte das Volk jeweils klar Nein zu nicht sozialverträglichem Abbau.

Für die Altersreform 2020 gilt ganz klar: Falls sich der Natio­nal­rat mit seiner teuren und unsozialen Version der Reform durchsetzt, ist das Referendum unausweichlich. Nur der Kompromiss des Ständerats kann die Probleme in der Altersvorsorge lösen. Entscheiden, ob die diversen Vorteile der Reform den Rückschritt für die Frauen aufzuheben vermögen, werden die Delegierten des SGB kurz nach Sessionsende am 24. März.

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