Artikel

Altersreform 2020 vor dem Scherbenhaufen

Die Mehrheit der Nationalratskommission krempelt die Kompromissvorschläge von Bundesrat und Ständerat zu einer kompletten Abbauvorlage um. Wenn der Rat der Kommission folgt, steht diese wichtige Reform vor dem Aus.

 

Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK N) trägt den realen und künftigen PK-Renteneinbussen nicht Rechnung. In den letzten fünf Jahren sind die PK-Renten der mehrheitlich umhüllenden Kassen massiv gekürzt worden. Aufgrund der ausbleibenden Zinsen werden die PK-Leistungen deshalb noch einmal stark sinken. Für die zukünftigen Rentner/-innen bedeutet das vorgeschlagene Paket der Kommission unter dem Strich einen Abbau der zukünftigen Rentenversprechen. Die erfolgreiche Bekämpfung der Altersarmut ist eine der wichtigsten Errungenschaften der letzten Jahrzehnte in der Schweiz. Die Altersvorsorge ist ein zentraler Kitt der Gesellschaft und wird von der Mehrheit der Nationalratskommission nun fahrlässig auf das Spiel gesetzt.  

Keine Besitzstandwahrung für die Versicherten

Die vorgeschlagene Besitzstandwahrung ist als Farce zu betrachten, wenn das projizierte Alterskapital mit 50 Jahren ohne Zins berechnet wird. Der Hebel des Zinseszinses wirkt in den entscheidenden Jahren ab 50 erst richtig. Vom Erhalt des Leistungsniveaus kann deshalb nicht gesprochen werden. Den Beitragseintritt auf 18-Jährige zu reduzieren wirkt daher wie ein Verzweiflungsakt. Die Lehrlingslöhne in die 2. Säule einzubezahlen ist wenig realitätsbezogen. Die anstehenden minimalen Pflichtbeiträge werden die verursachten Verwaltungskosten kaum übersteigen.
 
Rentenaltererhöhung auf 67

Die Erhöhung des Rentenalters ist nicht nur vor dem Volk chancenlos, sondern hat mir der Realität auf dem Arbeitsmarkt nichts gemeinsam. Zuerst müssen die Arbeitgeber den Worten Taten folgen lassen - und beweisen, dass sie die Arbeitnehmenden bis 65 altersgerecht beschäftigen können und wollen. Auf dem Arbeitsmarkt haben es ältere Arbeitnehmende bereits heute schwer. Mit der Erhöhung des frühestmöglichen Rücktrittsalters von 58 auf 62 im BVG wird die Gestaltungsfreiheit der Vorsorge-einrichtungen zu stark eingeschränkt. Die eigenfinanzierten Frühpensionierungen sind kostenneutral. Dieser Einschnitt ist deshalb nicht nachvollziehbar und skandalös.

Mehrheitsfähigkeit nicht gegeben

Es scheint als liege der Kommissionsmehrheit nicht viel an der Reform. Die letzten Abstimmungen haben klar aufgezeigt: Ein Abbaupaket wird an der Urne keine Chance haben. Die wichtigsten Kompensationen wurden gestrichen und das Rentenalter soll erhöht werden, während die überhöhten Gewinne der Privat-Assekuranz unangetastet bleiben. Damit werden die wichtigsten Grundlagen für einen mehrheitsfähigen Kompromiss missachtet, ein Scherbenhaufen ist vorprogrammiert. (PK-Netz 2. Säule)

Informiert bleiben

Persönlich, rasch und direkt

Du willst wissen, wofür wir uns engagieren? Nimm Kontakt zu uns auf! Bei persönlichen Anliegen helfen dir unsere Regionalsektretär:innen gern weiter.

syndicom in deiner Nähe

In den Regionalsekretariaten findest du kompetente Beratung & Unterstützung

Jetzt Mitglied werden