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Altersvorsorge 2020

Positionspapier der SGB-RentnerInnenkommission

 

An ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2013 hat sich die SGB-RentnerInnenkommission eingehend mit den Plänen des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge 2020 auseinandergesetzt.

Dabei ist sie zu folgendem Schluss gelangt:

  • Eine Gesamtschau von AHV und BVG im Reformprozess einzubauen, wird als taugliches Mittel gewertet
  • In verschiedenen Positionen weist das Reformpapier jedoch weitreichende sozialpolitische Mängel auf, die von den Mitgliedern der SGB-RentnerInnkommission klar abgelehnt werden
  • Mit der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent werden die kleinen und mittleren Einkommen mit einer Renteneinbusse von bis zu 12 Prozent bestraft
  • Die geplante Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre, die unter der Prämisse der Gleichberechtigung läuft und ohne jegliche Kompensationsleistungen durchgezogen werden soll ist deshalb inakzeptabel, weil die Frauen auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor betreffend Entlöhnung und Karrieremöglichkeiten benachteiligt werden. Deshalb erzielen sie heute schon ein wesentlich tieferes Renteneinkommen als die Männer
  • Das vorgeschlagene Pensions - Referenzalter 62/70 ist deshalb unrealistisch, weil damit hauptsächlich für tiefe und mittlere Einkommen Renteneinbussen verbunden sind und es eine Realität ist, dass ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt sind
  • Der Rückzug des Bundes aus der Finanzierung der AHV reisst ein Finanzierungsloch in die AHV und ist verantwortungslos. Gemäss Bundesverfassung müsste sich der Bund bis zur Hälfte an der Finanzierung der AHV beteiligen. Es ist skandalös, dass sich der Bund aus der Finanzierung der AHV schleicht um damit voraussichtliche Steuerausfälle der Unternehmenssteuerreform III zu kompensieren und Superreiche steuerlich zu begünstigen
  • Die SGB-RentnerInnenkommission ist auch der Meinung, dass die demographische Entwicklung eine finanzielle Sicherstellung der AHV nötig macht. Deshalb schlägt sie vor, die benötigten Zusatzeinnahmen über eine moderate Erhöhung der Lohnabzüge und der Mehrwertsteuer, einer verstärkten Besteuerung der Kapitalgewinne, sowie über eine eidgenössische Erbschafts- und Schenkungssteuer zu generieren.
  • Die SGB-RntnerInnkommission ist klar der Auffassung, dass die Altersvorsorge auch in Zukunft auf der Generationensolidarität beruhen muss und das Rentenniveau auf keinen Fall sinken darf. Deshalb schlägt sie vor, die zweite Säule nicht weiter auszubauen und entsprechend zu finanzieren, sondern stattdessen die AHV zu stärken. Als erster Schritt dazu, muss die Umsetzung der Volksinitiative AHVplus mit allen Mitteln vorangetrieben werden.

Vorschlag Heinz Thommen

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