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Antragsfrist SGB-Kongress 2014

Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) hat beschlossen, den ordentlichen Kongress am 23. und 24. Oktober 2014 in Bern durchzuführen.

Anträge, die am Kongress zur Behandlung kommen sollen, müssen gemäss Art. 8 Abs. 3 der Statuten dem SGB-Sekretariat zuhanden des Vorstandes 3 Monate vorher eingereicht werden. Weil dieses Datum mitten in die Ferienzeit fällt, schlägt der Vorstand den 20. Juni 2014 als Ordnungsfrist vor. Der 23. Juli 2014 bleibt aber formell der letzte Termin für die Einreichung der Kongressanträge.

Antragsberechtigt sind neben dem SGB-Vorstand und der SGB-Delegiertenversammlung die angeschlossenen und die assoziierten Verbände, die kantonalen Gewerkschaftsbünde sowie die Frauen-, Jugend-, Rentner- und Migrationskommission und die Kommission der Lesben, Gays, Bisexuellen, Transmenschen des SGB.

Diese Publikation gilt als offizielle Bekanntmachung gemäss Art. 7 Abs. 2 der Statuten SGB.

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