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Arbeitnehmende bald besser vor Lohndumping geschützt?

Der Nationalrat beschliesst mit deutlicher Mehrheit eine Verschärfung der Bussen bei Lohndumping im Rahmen der Flankierenden Massnahmen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. 

 

Um die Flankie­renden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu stärken, soll nach dem Willen des Nationalrats die Obergrenze der Bussen für Verstösse gegen minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen von 5000 auf 30 000 Franken erhöht werden. Die abschreckende Wirkung der Bussen würde damit auf jeden Fall zunehmen.

Im Fokus dieser Verschärfung stehen einerseits ausländische Arbeitgeber, die gegen die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen verstossen, aber auch Schweizer Arbeitgeber, die gegen zwingende Mindestlöhne verstossen.

Einzig die SVP mit Gewerbeverbandspräsident Jean Francois Rime stellte sich aktiv gegen höhere Bussen. Damit handelte die SVP einmal mehr gegen die Interessen aller Arbeitnehmenden in der Schweiz.

Deutliches Votum fast aller Parteien

Die klare Mehrheit im Nationalrat (103 zu 77 Stimmen) hingegen folgte der Argumentation, dass eine Erhöhung der Obergrenze die Abschreckung für alle Arbeitgeber erhöhe und dass dadurch Arbeitnehmende wirkungsvoller vor Lohndumping geschützt wären. Aber auch anständige Arbeitgeber, die sich an die geltenden Regeln halten, würden davon profitieren. Sie wären besser vor unfairem Wettbewerb geschützt.

wichtiger Schritt für den Schutz des Mindestlohns

Nun muss sich der Ständerat mit der Vorlage befassen. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist zu hoffen, dass die Vorlage auch in der kleinen Kammer angenommen wird. Auch wenn die Bussen­erhöhung die Problematik des Lohndumpings nicht endgültig lösen kann, wird wieder ein Schritt in die richtige Richtung getan.

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