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Arbeitsbedingungen in Redaktionen angezeigt

syndicom und Impressum haben mit Anzeigen beim Arbeitsinspektorat und Aktionen bei Tamedia und Ringier auf die Überlastung der Medienschaffenden hingewiesen. Beide Unternehmen verstossen gegen das Arbeitsgesetz, weil sie die Arbeitszeiten der Redaktions-Angestellten nicht erfassen. Wir verlangen, dass sie die Situation zusammen mit dem Arbeitsinspektorat überprüfen.

 

Überzeit sind die Stunden, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 Wochenstunden hinaus geleistet werden. Diese sind zwingend zu kompensieren. Um Überzeit zu messen, braucht es Arbeitszeiterfassung. Überlange, gesetzeswidrige und nicht erfasste Arbeitszeiten existiert jedoch nicht nur bei Tamedia und Ringier, sondern in der ganzen Medienbranche.

Hoher Einsatz bei ungenügender Gegenleistung

Viele Medienschaffende sind bereit, im Interesse der Qualität, der Information und des Dienstes an der Öffentlichkeit ungewöhnlich lange und zu unregelmässigen Zeiten zu arbeiten. Das funktioniert aber nur, solange die Arbeitgeber den aussergewöhnlichen Einsatz ihrer Mitarbeitenden schätzen und solange sie diese mit guten, durch einen Gesamtarbeitsvertrag gesicherten Arbeitsbedingungen schützen. Tempi passati: 2014 jährt sich der vertragslose Zustand zum 10. Mal!

Stete Verschlechterung der Arbeitsbedingungen

Die technologische Entwicklung bringt einen stets schneller werdenden Arbeitsrhythmus. Manche Medienunternehmen halten die Anzahl Mitarbeitender auch nur so tief wie möglich, um höhere Renditen zu erzielen.

Flucht aus dem Beruf

Die Arbeitsbelastung durch wiederholte Sparmassnahmen, Stellenabbau und Tempodruck haben ein Mass erreicht, das für viele nicht mehr erträglich ist. Krankheiten und die Flucht aus dem Beruf sind die Folgen. Das beeinflusst auch die Qualität der Medien negativ.

Die aktuellen Fälle zeigen vor allem, wie dringend notwendig es ist, einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für JournalistInnen in der Deutschschweiz und im Tessin auszuhandeln.

Es geht nicht um Stempeluhren

Mit den Anzeigen beim Arbeitsinspektorat soll die übermässige Arbeitsbelastung gestoppt werden. Die Redaktionen müssen wieder ausreichend dotiert werden, Überstunden müssen erfasst und mit Kompensationsmöglichkeit und Ferien abgegolten werden. Es gibt Möglichkeiten, die Arbeitszeit gesetzeskonform zu erfassen, ohne den Arbeitsablauf zu beeinträchtigen. So kann das Gesetz eingehalten, die Gesundheit geschützt und die Flexibilität gewahrt werden.

Es geht um Sozialpartnerschaft

syndicom und Impressum fordern die Medienhäuser und den Verband Schweizer Medien auf, die Sozialpartnerschaft in der Deutschschweizer und Tessiner Medienbranche wieder aufzubauen und der Neuverhandlung eines zeitgemässen Gesamtarbeitsvertrags Hand zu bieten.

(red)

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