Arbeitsüberlastung in den Medien: Es braucht kollektive Vereinbarungen!
Jetzt schlägt’s 13! Der grassierenden Arbeitsüberlastung der Medienschaffenden muss ein Riegel geschoben werden. syndicom und impressum bieten Hand zu kollektiv verhandelten Regeln.
Download: Flyer GAV und Arbeitszeiterfassung!
Die Banken waren schneller. Doch die Journalistinnen und Journalisten ziehen nach: wie der Bankpersonalverband wollen sich die Medienschaffenden mit ihren Arbeitgebern auf eine Lösung im Konflikt um die Arbeitszeiterfassung verständigen. Was die Banken können, ist auch in den Medien möglich!
Mit der Aktionsserie «Jetzt schlägts 13!» bringen syndicom und impressum die laufend verschlechterten Arbeitsbedingungen der Medienschaffenden aufs Tapet. Bisher wurden die drei Grossverlage Tamedia, Ringier und NZZ beim Arbeitsinspektorat angezeigt, wegen unterlassener Erfassung der Arbeitszeiten und Verdachts auf Missachtung des arbeitsgesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsschutzes. Am 13. Oktober werden die Arbeitsinspektorate nun auch auf die Arbeitsbedingungen in den Wochenzeitungen der Zehnder Gruppe aufmerksam gemacht.
Die beiden Verbände der Medienschaffenden haben mehrfach versucht, im Dialog mit den Verlegern und dem Verlegerverband Schweizer Medien branchenbezogene, kollektive Lösungen zu finden. Bisher vergeblich. Seit nunmehr 10 Jahren herrscht der vertragslose Zustand in den Print- und Onlinemedien der Deutschschweiz und des Tessins. In dieser Zeit wurden die Arbeitsbedingungen der Festangestellten und der Freischaffenden kontinuierlich verschlechtert. Insbesondere die Arbeitszeit und das Produktionstempo haben in einer Art und Weise zugenommen, die die Gesundheit gefährdet und die Qualität der Medieninhalte unterminiert.
Weil das Arbeitsinspektorat Zürich nach verstrichener Schonfrist den Führungskadern mit Bussen drohte, führte Tamedia Mitte September beim Tages-Anzeiger Hals über Kopf eine komplizierte und untaugliche Arbeitszeiterfassung mittels Excel-Tabelle ein. Viel sinnvoller wäre es dagegen, eine sozialpartnerschaftliche Lösung für alle Medienhäuser zu suchen. Wie es die Bankbranche vorgemacht hat. Dort soll für gewisse Kategorien (für Arbeitnehmende mit weitgehender Zeitsouveränität und Jahreslöhnen über 132‘000 Franken) eine erleichterte Arbeitszeiterfassung möglich werden – wenn der Betrieb dem GAV unterstellt ist, und wenn der gesetzliche Rahmen entsprechend angepasst wird.
Am 13. Oktober zeigen impressum und syndicom die Zehnder Mediengruppe bei den Arbeitsinspektoraten derjenigen Kantone an, in denen die zahlreichen Redaktionen der Gratis-Anzeiger angesiedelt sind. Es geht erneut um den Gesundheitsschutz und die unterlassene Arbeitszeiterfassung.