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Arbeitszeiterfassung - das sagt der Gewerkschaftsbund

Mit zwei Motionen im Parlament haben FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann und CVP-Ständerat Paul Niederberger versucht, die Arbeitszeiterfassung für ganze Branchen abzuschaffen. Doch der Kompromiss, den die Sozialpartner nun ausgehandelt haben, könnte das abwenden. Luca Ciri­gliano, Zentralsekretär beim Gewerkschaftsbund, sagt: «Die neue Regelung sieht zwar Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vor, diese sind aber sehr restriktiv formuliert.»


Wichtig sei vor allem, präzisiert Cirigliano, dass Ausnahmen nur dann möglich sind, wenn die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem Gesamtarbeits­vertrag unterstehen. Dieser muss auch Gesundheitsschutzmassnahmen und Anlaufstellen vorsehen. «Ausserdem müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schriftlich ihr Einverständnis geben, von der Zeiterfassung abzusehen.» Das heisst: Sie können diese Unterschrift auch verweigern. Auch die vereinfachte Arbeitszeiterfassung setzt das Einverständnis der Betriebskommis­sion oder Gewerkschaft und der Angestellten voraus.


Vorausschauen!
Die Anhörungsfrist zur Verordnung lief bis Anfang Juni. Weil die Verordnung ab jetzt sehr rasch in Kraft treten kann, ist es wichtig, dass die Betriebskommissionen gut vorbereitet sind, wenn eine Firma sie auch anwenden will. Wenn du merkst, dass dein Arbeitgeber eine Einführung plant, solltest du so schnell wie möglich mit deiner Gewerkschaft in Kontakt treten. Nur gut vorbereitet kann man auch einen guten Gesamtarbeitsvertrag aushandeln! (sgb)

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