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Arbeitszeiterfassung - vorläufiger Verzicht auf eine Verordnungsänderung zum Arbeitsgesetz

 

(SGB) Arbeitszeit und Freizeit sollen sich nicht uneingeschränkt vermischen. Dies hat nun auch Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann erkannt. Mit dem am 5. Juli angekündigten vorläufigen Verzicht auf eine Verordnungsänderung zum Arbeitsgesetz trägt der Bundesrat der Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) Rechnung, dass nur Angestellte in leitender Position nach sogenannten „Vertrauensarbeitszeit“-Modellen beschäftigt werden dürfen.

Bei diesen Modellen können die Arbeitgeber auf die Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit verzichten. Dies führt zu einer zunehmenden Vermischung von Arbeits- und Ruhezeit. Das ist ungesund, wie Studien belegen: wird die Arbeitszeit nicht mehr erfasst, nehmen Stress und psychische Krankheiten wie Burnouts zu. Ausserdem gehen in solchen Arbeitsverhältnissen Arbeitnehmende oft arbeiten, auch wenn sie eigentlich krank sind.

Trotz dieser Erkenntnisse fordern die Arbeitgeber, dass sie künftig bei allen Arbeitnehmenden mit einem Lohn von mehr als 126‘000 Franken auf die Arbeitszeiterfassung verzichten können. Diese Forderung hat Bundesrat Schneider-Ammann nun vorerst abgelehnt, nicht zuletzt wegen des Widerstands der Gewerkschaften.

Vom Tisch ist die Aushöhlung des Arbeitnehmerschutzes damit aber nicht. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO wurde beauftragt, eine neue Vorlage auszuarbeiten. Der SGB wird diese Arbeiten kritisch begleiten. Dabei wird er sich dafür stark machen, dass nur Arbeitnehmende in führender Stellung, die ihren Arbeitstag autonom gestalten können, auf Arbeitszeiterfassung verzichten dürfen.

Heute gilt es nun, das geltende Recht durchzusetzen. Die Kantonalen Inspektorate müssen dazu kontrollieren, ob die Arbeitgeber, wie gesetzlich vorgeschrieben, die Arbeitszeiten erfassen lassen.

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