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Lohnerhöhung in der Netzinfrastruktur-Branche 

Die Löhne steigen generell um bis zu 3.4%, die Mindestlöhne um bis zu 4.8%. Auf diese Lohnerhöhung haben sich syndicom und die Arbeitgeberverbände, Schweizer Netzinfrastrukturverband (SNiv) und Vereinigung von Firmen für Freileitungs- und Kabelanlagen (VFFK), geeinigt. 

Die Einigung beinhaltet drei Elemente: 

  • Erhöhung der Mindestlöhne um monatlich bis zu 220 Franken (je nach Kategorie). Beispielsweise erhält eine Netzelektrikerin/ein Netzelektriker EFZ mit 3 Jahren Berufserfahrung neu mindestens 4920 Franken im Monat (13 Monatslöhne).  
  • Erhöhung aller dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellter Löhne um generell mindestens 140 Franken im Monat
  • Die Gesamtlohnsumme wird unter Berücksichtigung der generellen Lohnerhöhung um mindestens 2.8% erhöht. 

Diese Erhöhung der Löhne um generell bis zu 3.4% und der Mindestlöhne um bis zu 4.8% ist wichtig. Die Arbeitnehmenden erhalten somit einen bedeutenden Beitrag zum Ausgleich der steigenden Lebenshaltungskosten 

Die Lohnerhöhung ist per 1. Januar 2023 vereinbart. Alle in der Schweiz tätigen Dienstleister in der Branche sollen zur Umsetzung der Massnahmen verpflichtet werden, weshalb dem Bundesrat ein Gesuch um die Allgemeinverbindlicherklärung der Lohnmassnahmen eingereicht wird. 

Die Lohnverhandlungen basieren auf dem Gesamtarbeitsvertrag der Netzinfrastruktur-Branche, der 2018 vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt wurde und somit für alle Dienstleister gilt, die in der Netzinfrastruktur tätig sind. Er regelt besonders die Mindestlöhne, die Arbeitszeit und die Spesen. Ihm sind rund 5500 Arbeitnehmende unterstellt. Dank der Allgemeinverbindlichkeit gilt er auch für Dienstleister aus dem Ausland, die in der Schweiz tätig sind. Somit gewährleistet der Gesamtarbeitsvertrag Schutz vor Lohndumping und ermöglicht es den Unternehmen, bei gleichen Spiessen den Wettbewerb vermehrt über das Kriterium der Qualität zu führen.
  

Mehr Informationen in der Medienmitteilung

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