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Auch Spitzenverdiener zahlen Solidaritätsprozent

 

Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung sind seit dem 1. April 2011 auf 2,2 Prozent (je hälftig für Angestellte und Arbeitgeber) des versicherten Verdienstes veranschlagt. Bis zu einem Maximum von 126 000 Franken. Wer mehr verdiente, zahlte bis 2011 gar keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV). Mit der Revision von 2011 wurde zum Zweck der Schuldentilgung ein sogenanntes Solidaritätsprozent (also ein ALV-Beitrag von einem Prozent, wiederum je hälftig zu bezahlen) auf den Einkommensteil zwischen 126 000 bis 315 000 Franken eingeführt. Warum diese Solidarität über 315 000 Franken nicht mehr gelten sollte, konnte wohl nur mit besonderer Nachsicht für die besonders Reichen erklärt werden.

Mitunter aber gibt es Korrektur und Einsicht. So haben in der Sommersession sowohl der National- wie auch der Ständerat einer Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zugestimmt. Diese plafoniert das Solidaritätsprozent nicht mehr bei 315 000 Franken, sondern erhebt es neu auf allen Einkommen ab 126 000 Franken. Diese Änderung, eine alte Forderung des SGB, wird der ALV pro Jahr rund 100 Millionen Franken mehr zuführen. Die Schulden dürften zwei Jahre früher als geplant abgetragen sein. Die Mehrheiten in beiden Kammern waren komfortabel: im Nationalrat 132 gegen 48 Stimmen, im Ständerat 26 gegen 5 Stimmen.

SGB-Präsident Paul Rechsteiner in der ständerätlichen Debatte vom 17. Juni: «Es ist eine bescheidene Massnahme, aber eine Massnahme in die richtige Richtung. Es würde eigentlich dem Charakter einer Sozialversicherung entsprechen, wenn die Beitragspflicht nach dem Modell der AHV grundsätzlich auch deplafoniert würde. Mit diesem Solidaritätsprozent wird aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung gemacht.» Fazit: zumindest das Solidaritätsprozent trägt in Zukunft seinen Namen zu Recht. (sgb)

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