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Ausschreibung der Buslinien im Jura: Dumpingrisiken schwinden

Aus Sicht der Gewerkschaften syndicom und SEV schwindet die Dumpinggefahr im Dossier Ausschreibung der Buslinien im Jura. Bei einem Treffen mit den Gewerkschaften Anfang März versicherte der jurassische Verkehrsdirektor David Eray, dass sich die Zuschlagskriterien der ausgeschriebenen Buslinien an den beiden Gesamtarbeitsverträgen Chemins de fer du Jura (CJ) und PostAuto orientieren werden. Damit trägt der Kanton Jura den Anliegen der Ende Januar 2018 angenommenen Motion «Ausschreibung von Buslinien: Garantien für die Beschäftigten und Passagiere» und der von 4000 Personen unterzeichneten Petition Rechnung.

Mit der Zusicherung, dass sich die Ausschreibung der Buslinien im Jura an den Gesamtarbeitsverträgen Chemins de fer du Jura und PostAuto orientieren wird, konkretisiert der Kanton Jura Artikel 23 seines Gesetzes über den öffentlichen Verkehr: Dieser sieht vor, dass Entschädigungen (im Rahmen der Leistungsvereinbarungen) nur an Unternehmen entrichtet werden, die sich zur Einhaltung der ortsüblichen Arbeitsbedingungen verpflichten. «Wir sind mit der Position von Verkehrsdirektor David Eray sehr zufrieden. Damit zeigt er klar, dass er kein Lohndumping bei den BuschauffeurInnen will, bei denen es sich im Übrigen sehr häufig um jurassische SteuerzahlerInnen handelt», erklärt Sheila Winkler, die für das Dossier PostAuto zuständige Gewerkschaftssekretärin bei syndicom.

SEV-Gewerkschaftssekretär Jean-Pierre Etique stimmt überein: «Wir sind beruhigt. Das Treffen mit dem Verkehrsdirektor war sehr konstruktiv. Nun müssen wir schauen, welche Zuschlagskriterien genau definiert werden. Für unsere beiden Gewerkschaften bedeutet dies beispielsweise, dass die in der Region üblichen Durchschnittslöhne und nicht nur die Mindestlöhne berücksichtigt werden sollen.»

Der SEV und syndicom begrüssen es, dass dem Volkswillen Rechnung getragen wird, der mit der Ende 2017 eingereichten, 4000 Unterschriften zählenden Petition der Gewerkschaften zum Ausdruck gebracht wurde. Ausserdem setzt der Kanton Jura damit die Anliegen der Ende Januar 2018 angenommenen Motion «Ausschreibung von Buslinien: Garantien für die Beschäftigten und Passagiere» um.

Die jurassische Position setzt auch ein Zeichen auf nationaler Ebene, da weitere Kantone Ausschreibungen in Erwägung ziehen. Die Einhaltung der in der Region oder Branche üblichen Bedingungen ist ein zentrales Element. Dass der Kanton Jura die Orientierung an den Gesamtarbeitsverträgen verlangt, ist ein starkes Signal für die Arbeitnehmenden.

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