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AV 2020: Aufsplittung in Abbauvorlagen ist keine Alternative

Altersvorsorge 2020 auf der Schlussgeraden

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass die Einigungskonferenz die Erhöhung der AHV-Renten definitiv beschlossen hat. Die Erhöhung um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare hilft insbesondere Leuten mit tiefen und mittleren Einkommen. Sie ist richtig, weil damit die mit dem tieferen Umwandlungssatz verbundene Senkung der Pensionskassenrenten nicht nur in der kriselnden zweiten Säule sondern auch in der viel stabileren AHV ausgeglichen wird.

 

Mit der Limitierung der AHV-Zusatzfinanzierung auf 0,6 Mehrwertsteuer-Prozent ist der Ständerat der rechts-bürgerlichen Mehrheit im Nationalrat stark entgegengekommen. Nach Erfüllung dieser zentralen Nationalratsforderung, sollte nun auch die grosse Kammer die Vorlage gutheissen können. Die Vorlage zu versenken, wäre verantwortungslos. Denn die Altersvorsorge 2020, in der von der Einigungskonferenz verabschiedeten Form, ist auf Jahre hinaus die einzige Reform der Altersvorsorge, die vor dem Stimmvolk Bestand haben kann. Wird die Reform in verschiedene Abbauvorlagen gesplittet, ist der Schiffbruch unausweichlich. Das zeigt die Vergangenheit. Der SGB wird solche Abbauvorlagen vehement bekämpfen.

 

Schafft die Altersvorsorge 2020 die Hürde des Nationalrats, wird der SGB seine definitive Beurteilung an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 24. März vornehmen. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über den Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden.(SGB)

 

 

SGB-Präsidium erfreut über Stärkung der AHV
Der Präsidialausschuss des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ist erfreut, dass sich der rechtsbürgerliche Schulterschluss in der Altersvorsorge 2020 nicht durchsetzen konnte. Damit ist der Weg offen für eine Stärkung der AHV. Die Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare hilft insbesondere Leuten mit tiefen und mittleren Einkommen. Sie ist umso wichtiger, als die zweite Säule grosse Probleme hat, ihre Leistungsversprechungen zu halten, hielt der Präsidialausschuss an seiner Sitzung vom Donnerstag fest.

Die Reform enthält eine riesige Kröte: die Erhöhung des Frauenrentenalters. Sie bringt jedoch neben den höheren AHV-Renten auch andere wichtige Fortschritte:

  • Eine bessere Abdeckung der Teilzeitarbeit in der oblig. berufliche Vorsorge. Damit wird die Ungleichbehandlung von Frauen in der zweiten Säule reduziert.
  • Eine Besitzstandsgarantie für die über 45-jährigen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Sie erleiden gegenüber heute keine Leistungseinbusse.
  • Wer ab 58-jährig arbeitslos wird, behält anders als heute einen Rentenanspruch, auch wenn keine Beiträge mehr einbezahlt werden.
  • Die Modernisierung des Altersrücktritts. Bessere Möglichkeiten für Teilpensionierungen.
  • Die finanzielle Sicherung der AHV bis 2030 dank zusätzlich 0,6 Prozent Mehrwertsteuer. 0,3 Prozent davon werden dabei bereits erhoben. Die Mehrbelastung beträgt damit nur 0,3 Prozent.

Entscheiden, ob diese Fortschritte die Erhöhung des Frauenrentenalters aufwiegen, werden die SGB-Delegierten an einer ausserordentlichen Versammlung am 24. März. Zwei Tage vorher wird der SGB-Vorstand zuhanden der Delegiertenversammlung einen Antrag formulieren.

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