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Betriebsversammlung zur beabsichtigten Schliessung der Briefverarbeitung in Ostermundigen

Eine allfällige Versetzung nach Härkingen darf zu keinen materiellen Einbussen führen

© die Post

Als Reaktion auf die beabsichtigte Schliessung der Briefverarbeitung in Ostermundigen durch die Post, fand heute eine Betriebsversammlung statt. Für die Anwesenden war klar, dass eine allfällige Versetzung zu keinen materiellen Einbussen führen darf. Weiter fordern sie die Post auf, das Konsultationsverfahren offen zu gestalten. Die Post ist aufgefordert Vorschläge zur Erhaltung des Standortes Ostermundigen ernsthaft zu prüfen und bei Bedarf das Konsultationsverfahren zu verlängern.

Die Versetzung nach Härkingen, würde eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der Lebensqualität bedeuten
An der Betriebsversammlung Verunsicherung und  die Angst vor Arbeitsplatzverlust zu spüren. Die Anwesenden zeigten sich über den Entscheid der Postleitung, die Briefverarbeitung von Ostermundigen nach Härkingen zu verlagern, enttäuscht. Für viele der 96 betroffenen Postangestellten, würde eine Versetzung nach Ostermundigen eine Verschlechterung der Lebensqualität bedeuten, da eine Versetzung nach Härkingen zu einem zusätzlichen Arbeitsweg von zwei Stunden pro Tag führte. Die wegfallende Freizeit und die zusätzlichen Transportkosten sind das eine Übel. Ebenso schwer wiegt für die Väter und Mütter die fehlende Zeit mit der Familie. Sie fordern deshalb die Post auf, die durch die Versetzung entstehenden Verschlechterungen entsprechend auszugleichen. Sei es durch Zeitgutschriften, Lohnzuschläge oder eine andere Form von Vergütung. Diese müssen in einer Vereinbarung mit syndicom festgehalten werden.

Es darf zu keinen Entlassungen kommen. Die Belegschaft will gemeinsam mit syndicom Vorschläge dazu erarbeiten
Die Post hat angekündigt, dass sie Entlassungen vermeiden wolle. Zusammen mit syndicom wird die Belegschaft Vorschläge erarbeiten, wie die Entlassungen verhindert werden können. Für die Belegschaft ist es entscheidend, dass die Gewerkschaft syndicom den Konsultationsprozess begleitet. Insbesondere weil für die Massnahmen, die 2019 in Kraft treten sollen, der heute gültige Standard-Sozialplan allenfalls nicht mehr gültig sein wird. Der Gesamtarbeitsvertrag, in dem der Rahmensozialplan geregelt ist, läuft Ende 2018 aus.

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