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Boxkampf mit Viscom über fünf Runden

24. Juni 2015 Am ersten Verhandlungstag für den GAV Grafische Industrie sind zwei Vereinbarungen unterzeichnet worden: Die Weiterbildungsvereinbarung sichert die Finanzierung unserer Helias-Kurse auch zukünftig. Zweitens wurde die Allgemeinverbindlich­erklärung des GAV vereinbart. Gleichzeitig versuchte Viscom, eine Reihe von Abbaumassnahmen in die Verhandlungen einzubringen, unter anderem die 42-Stunden-Woche als Normalarbeitszeit, die Halbierung der Nachtarbeitszuschläge – auch in den Zeitungsdruckereien – und die Aufhebung eines Teils der Mindestlöhne.

26. August 2015 In der zweiten Verhandlungsrunde präsentierten die Gewerkschaften dem Viscom ihre Hauptforderung – ein Frühpensionierungsmodell. Dieses ist nicht nur realisierbar, sondern auch notwendig. Denn von jeder Reorganisation oder Unternehmensschliessung sind die älteren ArbeitnehmerInnen am stärksten betroffen und dann am Ende häufig auf Arbeitslosengelder angewiesen. Viscom wehrte sich gegen dieses Modell.

16. September 2015 In der dritten Runde waren direkte Verhandlungen zwischen den Vertretern der grossen Zeitungsdruckzentren (Tamedia ZH, BE und Bussigny, Ringier, St. Galler Tagblatt, AZ Medien und Centro Stampa Ticino) und den Betriebskommissionen geplant. Zwei Tage vor Verhandlungsbeginn teilten die Zeitungsdruckereien jedoch mit, dass sie nicht erscheinen würden. Die Delegation des Viscom sollte die Druckereien stattdessen vertreten. Unsere KollegInnen liessen sich jedoch nicht entmutigen. Sie wiesen die von Viscom geforderte Kürzung der Nachtzuschläge klar zurück. Diese hätte zu Lohneinbussen zwischen 800 und 1000 Franken monatlich geführt. Die Angestellten der Druckzentren erstellten eine Protesterklärung.

30. September 2015 In weniger als zwei Wochen hatten 480 KollegInnen das Protestschreiben unterzeichnet. Die Empörung über die abwesende Vertretung der Druckzentren in den Verhandlungen war gross. Die Kollegen und Kolleginnen waren entschlossen, die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen nicht hinzunehmen.

Das Teilergebnis der vierten Verhandlungsrunde: Die Zuschläge werden nicht gekürzt. Die Normalarbeitszeit bleibt bei 40 Stunden bestehen. Die Mindestlöhne sind nach wie vor im Gesamtarbeitsvertrag verankert. Die 42-Stunden-Woche ist möglich, auch für Zeitungsdruckereien, aber nur mittels einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Geschäftsleitung und der Betriebskommission oder zwischen den betroffenen Arbeitnehmern und ArbeitnehmerInnen.

4. November 2015 Trotz erneutem Versuch von Viscom, 42 Stunden als Normal­arbeitszeit im Akzidenzdruck auf den Tisch zu bringen, konnte in der fünften Verhandlungsrunde schliesslich ein Kompromiss gefunden werden: Die Nachtzuschläge entsprechen den Zuschlägen im heutigen GAV. Die Mindestlöhne bleiben unverändert. Die 42-Stunden-Woche kann nur mit einer schriftlichen Vereinbarung eingeführt werden – aber auch in den Zeitungsdruckereien. Der GAV ist drei Jahre gültig und es kann die Allgemeinverbindlichkeit beantragt werden.

Angelo Zanetti

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