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Buchhandelsbosse wollen Gratisarbeit

Der Vorstand der Branche Buch und Medienhandel wird das Ergebnis der diesjährigen Lohnrunde am 7. Februar den Mitgliedern zum Entscheid vorlegen: zu befürchten ist, dass die vom Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) gewünschte Verlängerung der Arbeitszeit Mehrarbeit bei gleichbleibendem Stress und gleich bescheidenem Lohn bedeutet. 

 

Der SBVV hat im Vorfeld der diesjährigen Lohnrunde für die Buchbranche syndicom seine Vorstellungen für die Lohnrunde mitgeteilt. Zwar sei ein Mindestlohn von 4000 Franken nach der Lehre immer noch ein Ziel. Doch wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage, so der SBVV in seinem Mail, «möchten wir in diesem Jahr über eine Erhöhung der Netto-Wochenarbeitszeit von gegenwärtig 40 Stunden bei gleichzeitiger Lohnanpassung sprechen». Der syndicom-Branchenvorstand und die Verhandlungsdelegation diskutierten diesen Vorschlag intensiv: Für das Erreichen der 4000 Franken muss nun ein verbindlicher Zeitplan vereinbart werden.

erhöhung der arbeitszeit nur bei vollem ausgleich!

Es war klar, dass diese Lohnrunde schwierig werden würde. Der fatale Entscheid der Nationalbank, den Schweizer Franken steigen zu lassen, hatte auf die Buchbranche enorme Auswirkungen: sinkende Umsätze und Preise drücken die Erträge, auch wenn der mengenmässige Absatz 2015 stabil blieb. syndicom ist bereit, über eine Erhöhung der Arbeitszeit zu diskutieren, sofern ein voller Ausgleich gewährt ist – eine Stunde Arbeitszeiterhöhung entspricht 2,5 Prozent Lohnerhöhung oder 6 Ferientagen.

inakzeptable Forderungen

Erstaunt war die Delegation bei Verhandlungsbeginn am 2. Dezember: Von Lohnausgleich wollte der SBVV jetzt nichts mehr wissen. Nur noch die Arbeitszeitverlängerung von 40 auf 42 Stunden war das Ziel des SBVV. Die gleichzeitig angebotene Erhöhung des Mindestlohns im ersten Berufsjahr um 50 Franken auf 4000 Franken konnte von syndicom beim besten Willen nicht als Lohnausgleich interpretiert werden, betrifft diese doch nur einen kleinen Teil der Angestellten und ist auch für diese bei weitem kein Ausgleich.

Eine Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich ist eine Änderung des GAV, die nicht Gegenstand von Lohnverhandlungen sein kann. Über die Antwort auf eine solche Forderung müsste eine Branchenkonferenz entscheiden, die dann im Gegenzug eigene Anliegen für GAV-Verhandlungen formulieren könnte.

Regelung wird zum entscheid vorgelegt

Schliesslich einigten sich die Verhandlungsdelegationen auf die Prüfung einer befristeten Regelung:

  • Erhöhung der Arbeitszeit auf 41 Stunden pro Woche für 2016. Eine Verlängerung kann von den Sozialpartnern gemeinsam beschlossen werden.
  • Erhöhung des Mindestlohns nach der Lehre auf 4000 Franken.
  • SBVV und syndicom geben gemeinsam eine Studie zur Erhebung der Löhne und der Beschäftigtenzahl im schweizerischen Buchhandel in Auftrag.
  • 2016 werden ergebnisoffene GAV-Verhandlungen aufgenommen. Der Branchenvorstand Buch von syndicom will die Regelung den Mitgliedern an einer Branchenkonferenz zum Entscheid vorlegen. Der Vorstand befürchtet, eine Arbeitszeitverlängerung bei den grossen Buchhandlungen werde zu Stellenabbau statt zu Entlastung führen. Genährt wurde diese Befürchtung durch die Ankündigung von Orell Füssli Thalia, dass mit der Schliessung des Bookshops in Zürich 15 Vollzeitstellen gestrichen würden. Über 20 Kollegen und Kolleginnen sind betroffen.

Einladung an die Branchenkonferenz Buch- und Medienhandel 7. Februar 2016

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