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Buchhandelskette Payot: «Schadensbegrenzung» dank starker Mobilisierung

Einsparungen von rund 1,2 Millionen Franken: dies die klare Zielvorgabe, welche die Payot-Direktion Mitte März den Vertreterinnen und Vertretern des Personals und der Gewerkschaften syndicom und Unia präsentierte.


Das Personal hat sich mobilisiert – mit Erfolg

 

Gemäss der Strategie von Generaldirektor Pascal Vandenberghe sollten die Einsparungen bei der Buchhandelskette Payot im Wesentlichen zulasten des Personals erreicht werden. So wollte man unter anderem die Wochenarbeitszeit um zwei Stunden erhöhen – ohne finanzielle Abgeltung. Und es sollte zwischen den Filialen je nach Bedarf Personal «verschoben» werden. Payot hätte damit Stellen bei freiwilligen und unfreiwilligen Abgängen (Pensionierungen, Kündigungen usw.) nicht mehr besetzen müssen.

 

Gegenvorschlag des Personals 

 

Dieses Szenario löste beim Personal starke Reaktionen aus; es mobilisierte sich rasch. Nach mehreren Versammlungen in den Westschweizer Filialen gelang es der kämpferischen und aktiven Belegschaft, einen Kompromiss zu erarbeiten und der Direktion als Gegenvorschlag vorzulegen.

 

Einen Monat nach Beginn der Verhandlungen unterzeichneten die Payot-Direktion sowie die Vertreterinnen und Vertreter des Personals und der Gewerkschaften eine Vereinbarung mit Massnahmen, welche die Haltung der Beschäftigten mit berücksichtigen. Das Abkommen bildet einen zeitlich beschränkten (1. Mai bis 31. Dezember 2012) Anhang zum Gesamtarbeitsvertrag Payot.

 

Die Erhöhung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich beträgt nicht wie anfänglich von der Direktion verlangt zwei, sondern nur eine Stunde: von 41 auf 42 Stunden, einschliesslich der bezahlten Pausen. Für Teilzeitbeschäftigte erfolgt die Erhöhung pro rata temporis. Die Lehrlinge sind von der Massnahme nicht betroffen.

 

Freiwillig und vorübergehend

 

Die Rotation des Personals zwischen den Filialen ist nun ausschliesslich auf freiwilliger Basis möglich und ebenfalls nur vorübergehend (1. Mai bis 31. Dezember 2012). Sämtliche aus solchen Verschiebungen entstehenden Zusatzkosten (Transport, Mahlzeiten) gehen zulasten von Payot. Die zeitliche Zusatzbelastung durch solche Wechsel zählt als Arbeitszeit und wird entsprechend entlöhnt. Und besonders wichtig: Die Direktion hat sich dank der starken Mobilisierung der Beschäftigten formell dazu verpflichtet, als Gegenleistung für die Zugeständnisse des Personals während der gesamten Dauer der zeitlich beschränkten Massnahmen keine Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen vorzunehmen.

 

syndicom

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