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Bundesrat ignoriert starken Widerstand gegen Ladenöffnungszeitengesetz

Der Bundesrat ist taub für die scharfe Kritik, die in der Vernehmlassung über die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten geübt wurde. Er ignoriert nicht nur die Kritik der Gewerkschaften, dass sich durch längere Ladenöffnungszeiten die Arbeitsbedingungen der betroffenen Arbeitnehmenden klar verschlechtern. Mit seinem Entscheid, bis Ende Jahr eine Gesetzesvorlage ins Parlament zu bringen, tritt der Bundesrat vor allem den Föderalismus mit Füssen und setzt sich über Volksentscheide in zahlreichen Kantonen hinweg.

Wegen der Verhängung von schweizweit generellen Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags und von 6 bis 19 Uhr Samstags müssten zwei Drittel der Kantone ihre Ladenöffnungszeiten ausdehnen. „Darunter leiden in erster Linie die Angestellten, denn immer längere Arbeitstage sind familienfeindlich, erhöhen den Stress und machen krank“, kommentiert der SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano. Die Gefahr ist umso grösser, weil sich im Detailhandel nach wie vor das Gros der Arbeitgeber weigert, Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen.


Besonders scharfe Kritik übten in der Vernehmlassung die Kantone. Nur gerade vom Tessin wurde die Vorlage unterstützt. Grund dafür ist, dass alle Kantone der Innerschweiz und der Ostschweiz sowie alle Westschweizer Kantone heute kürzere Ladenöffnungszeiten kennen. In vielen dieser Kantone lehnte das Stimmvolk in den letzten Jahren längere Öffnungszeiten ab. Zuletzt etwa im Kanton Luzern, wo die Stimmberechtigten nicht nur eine Totalliberalisierung der Ladenöffnungszeiten versenkten sondern auch die Ausdehnung der Öffnungszeiten an Samstagen von 16 auf 17 Uhr klar stoppten.


Es ist unverständlich und demokratiepolitisch äusserst fragwürdig, wenn der Bundesrat diese gewichtigen Vorbehalte der Kantone und Gewerkschaften schlicht ignoriert und die Gesetzgebung vorantreibt, wie wenn keine Vernehmlassung stattgefunden hätte. „Das ist nicht akzeptabel“, sagt Cirigliano weiter. Nun ist es am Parlament, das dem Bundesrat über die Motion Lombardi den Gesetzesentwurf in Auftrag gegeben hatte, Vernunft zu zeigen und von dem Vorhaben abzusehen. (SGB)

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