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Bundesrat muss andere Akzente setzen: AHV stärken statt schwächen

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt den Vorschlag des Bundesrats, bei der Reform der Altersvorsorge gesamtheitlich vorzugehen. Denn Einzelreformen, die Rentenleistungen verschlechtern, würden - wie in der Vergangenheit - zu Recht scheitern. Bei den vorgeschlagenen Massnahmen fordert der SGB eine deutliche Akzentverschiebung, die der heute ungenügenden Rentenhöhe Rechnung trägt: Die AHV muss gestärkt, statt geschwächt werden. Ausserdem dürfen die Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht geschmälert werden. Dies hat der SGB-Vorstand im Rahmen der Vernehmlassung zum Paket „Altersvorsorge 2020“ beschlossen.

(SGB) Die Zukunft der Altersvorsorge liegt für den SGB in der Stärkung der AHV. Nur so kann der Verfassungsauftrag vernünftig umgesetzt werden, dass die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung „des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ermöglichen sollen. Denn die AHV ist eine Erfolgsgeschichte, von der Leute mit tiefen und mittleren Einkommen dank der sozialen Finanzierung am meisten profitieren. Die AHV-Renten hinken aber immer mehr den Reallöhnen hinterher. Und insbesondere die Frauen sind auf einen Ausbau der AHV angewiesen. Den Weg zur Stärkung der AHV weist der SGB mit seiner Volksinitiative „AHVplus - Für eine starke AHV“.


Die Vorschläge des Bundesrates, welche zu schlechteren AHV-Leistungen führen, lehnt der SGB dagegen ab, denn:

  • die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 trägt der Lebenssituation der Frauen über 60 nicht Rechnung. Ausserdem ist der Arbeitsmarkt schon heute nicht fähig, Personen in diesem Alter genügend Stellen anzubieten.
  • mit dem Referenzrentenalter 65 steigt die Unsicherheit für die Beschäftigten. Ab dem Erreichen des frühesten Rücktrittsalters von 62 Jahren würde den Arbeitnehmenden häufiger die Kündigung drohen als heute und die Altersdiskriminierung damit verschärft. Ausserdem öffnet das Referenzrentenalter 65 Tür und Tor für eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre.
  • die Sistierung der AHV-Rentenanpassung an Teuerung und Lohnentwicklung als automatische Massnahme des Interventionsmechanismus ist ein Raubzug auf die Portemonnaies der Rentner und Rentnerinnen.
  • der teilweise Rückzug des Bundes aus der Finanzierung der AHV (Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags) führt zu höheren Mehrwertsteuern oder tieferen Rentenleistungen.
  • die Streichung der Witwenrenten für verwitwete Ehefrauen mit erwachsenen Kindern missachtet die entstandenen Erwerbseinbussen der betroffenen Witwen.

Aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge, die in den nächsten Jahren in Rente gehen werden, ist eine Zusatzfinanzierung für die AHV für das nächste Jahrzehnt nötig. Der SGB unterstützt eine Zusatzfinanzierung in Form einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Aber auch höhere Lohnbeiträge dürfen kein Tabu sein. Sie wurden seit 1975 nicht erhöht.


Weiter lehnt der SGB eine Schwächung der ohnehin schon tiefen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge ab. Die vorgeschlagene drastische Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% beruht auf einer dünnen Faktenlage. Der SGB ist gegen einen Mindestumwandlungssatz von 6%. Die vorgeschlagenen Massnahmen für den Leistungserhalt kommen die Menschen mit tiefen Löhnen sehr teuer zu stehen und schmälern ihr Budget während der Erwerbsarbeit.

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