Artikel

Bundesrat muss Bestrebungen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt unterstützen

Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt sind auch 2019 noch schwerwiegende Probleme. Nationale Gesetzgebungen vermögen oftmals nicht den nötigen Schutz oder die Prävention zu bieten, welcher es bedarf. Die Gewerkschaft syndicom fordert daher – heute, am Tag der Menschenrechte — vom Bundesrat die Ratifizierung der ILO-Konvention 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Die ILO-Konvention 190 ist die erste Übereinkunft, welche das Problem der Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt auch international zu regeln versucht.

© ILO

Die ILO-Konvention 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt umfasst alle Arbeitnehmenden, unabhängig von ihrem Anstellungsverhältnis. Da die erfahrene Gewalt und Belästigung mehrheitlich Frauen betrifft, enthält die Konvention zudem eine geschlechtsspezifische Komponente. Um Sicherheit, Respekt und Gesundheit am Arbeitsplatz sicherzustellen, bedarf es zudem einer umfassenden Absicherung. Die Konvention beinhaltet deshalb neben Massnahmen gegen Gewalt am Arbeitsplatz auch Massnahmen gegen häusliche Gewalt. Mit der Ratifizierung der Konvention akzeptiert der Bundesrat das Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung von jedem Menschen. Ausserdem erklärt sich der Bundesrat bereit, gemeinsam mit den Gewerkschaften Massnahmen gegen Gewalt und Belästigungen auszuarbeiten, um Gesetzeslücken zu schliessen.

Handlungsbedarf auf verschiedenen Ebenen
Auch in der Schweiz erleben wir geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz. In einer aktuellen Umfrage in der ICT-Branche haben über 45% der Befragten angegeben, schon einmal sexuelle Belästigung erlebt oder beobachtet zu haben. Bei den Frauen sind es sogar fast 60%. Auch in der Medienfrauenstreik.ch-Umfrage geben 52% der Frauen und 11% der Männer an, bereits sexuelle Übergriffe und Belästigungen bei der Arbeit erlebt zu haben. Strukturen, welche solche Umstände begünstigen, finden sich in vielen Unternehmen. Dies zeigt deutlich, dass eine Ombudsstelle alleine oft nicht ausreicht. Es braucht interne Schulungen zum Thema der sexuellen Belästigung sowie Workshops, um Teamleader und die Belegschaft entsprechend zu sensibilisieren. Und es bedarf der richtigen Rahmenbedingungen auf politischer Ebene und somit der Ratifizierung der ILO-Konvention 190 - gemeinsam mit der entsprechenden Empfehlung R206.

Informiert bleiben

Persönlich, rasch und direkt

Du willst wissen, wofür wir uns engagieren? Nimm Kontakt zu uns auf! Bei persönlichen Anliegen helfen dir unsere Regionalsektretär:innen gern weiter.

syndicom in deiner Nähe

In den Regionalsekretariaten findest du kompetente Beratung & Unterstützung

Jetzt Mitglied werden