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Bundesrat verteilt Geschenke an die Versicherungen

SGB-Kommentar zum Mindestzins-Entscheid

Mit seinem Entscheid, den Mindestzins der beruflichen Vorsorge auf den historischen Tiefststand von 1,25% zu senken, hat der Bundesrat einmal mehr den Klagen der Versicherungswirtschaft nachgegeben und die Versicherten bestraft. Unter den heutigen Bedingungen wäre ein höherer - wenn auch immer noch bescheidener - Satz von 1.75% möglich. Denn die Vergangenheit zeigt: der Bundesrat hat in den letzten Jahren den Mindestzinssatz fast immer rund ein Prozent tiefer angesetzt als es die tatsächlich erzielten Anlagerenditen erlaubt hätten. Grosse Profiteure sind dabei die Lebensversicherer, die so ihre Gewinnmarge erhöhten. Alleine im 2014 strichen die Versicherungen so Gewinne von rund 700 Millionen Franken ein.

Aus Sicht der Arbeitnehmenden ist diese Entwicklung verheerend. Das Altersguthaben wird immer schlechter verzinst und so sinken auch die künftigen Rentenleistungen. Kein Wunder wird das Vertrauen in die zweite Säule immer stärker untergraben. Der SGB fordert deshalb einen Systemwechsel bei der Festlegung des Mindestzinses. Statt für das Folgejahr soll der Bundesrat künftig den Zins für das laufende Jahr festlegen.

Klar ist aber auch, dass die Schwierigkeiten, in der zweiten Säule gute Renten zu garantieren, bis auf weiteres nicht kleiner werden. Wer Rentenausfälle ausgleichen will, muss deshalb die AHV stärken, so wie das die Volksinitiative AHVplus verlangt. Das ist sicherer und viel günstiger als immer mehr Geld in die zweite Säule zu stecken. Das hat auch der Ständerat erkannt und mit der Erhöhung der AHV-Renten eine Stärkung der AHV beschlossen. Der Nationalrat tut gut daran, ebenfalls auf diesen Weg einzuschwenken. Denn eine Reform der Altersvorsorge ohne sozialen Fortschritt ist zum Scheitern verurteilt. (SGB)

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