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Bundesrat will Arbeitnehmerschutz streichen

Der Bundesrat will mit der vorliegenden Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) die Pflicht für die Unternehmen aufheben, branchenübliche Arbeitsbedingungen einzuhalten. Der SGB lehnt solches Laisser faire bei den Arbeitsbedingungen entschieden ab.

 

Heute gilt: die Unternehmen müssen die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten und die Arbeitsbedingungen der Branche gewährleisten (Art. 6c Fernmeldegesetz). Und sie müssen eine angemessene Anzahl Lehrstellen anbieten (Art. 6d FMG).

Die technologische Entwicklung mache es Fernmeldeunter­nehmen heute möglich, ihre Dienstleistungen in der Schweiz anzubieten, ohne dass sie ihren Geschäftssitz in der Schweiz haben müssen, argumentiert der Bundesrat. Jene Unternehmen könnten sich der Meldepflicht entziehen und seien deshalb auch nicht zu kontrollieren. Das nimmt der Bundesrat zum Vorwand, um sämtliche Vorgaben für alle Fernmeldeunternehmen aufzugeben.

Der SGB lehnt die Schwächung des Arbeitnehmerschutzes entschieden ab. Der Gesetzesartikel hat sich nämlich sehr wohl bewährt, und er bleibt zentral.

Die Arbeitsbedingungen sind ständig unter Druck

In diversen Unternehmen konnten GAV abgeschlossen werden. Noch gibt es keinen allgemeinverbindlichen GAV und weiterhin eine Fülle von kleinen Unternehmen ohne verankerte Sozialpartnerschaft.

Gerade deshalb bleibt der Gesetzesartikel ein Garant gegen unfairen Wettbewerb und Lohndumping. Denn der Kosten­druck in dieser dynamischen Branche ist aufgrund laufender Investitionen und anhaltenden Preisdrucks weiterhin hoch, die Arbeitsbedingungen sind stets gefährdet. Die Streichung des Artikels 6 widerspricht auch allen Erkenntnissen, dass es eine Stärkung von flankierenden Massnahmen zum Arbeitnehmerschutz in den Infrastruktur-Branchen braucht. Der Druck aus dem europäischen Umfeld ist hoch und das Lohnniveau in der Schweiz muss abgesichert bleiben.

Der SGB setzt sich auf allen politischen Ebenen für den flankie­renden Schutz der Arbeitsbedingungen ein. Ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt diese Haltung: bei der Schweizer Güter­bahn Crossrail wird es keine Dumpinglöhne für Italiener geben!

 

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