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BVG-Reform in der Sackgasse: PK-Lotterie statt stabile Renten

Der Nationalrat streicht die Verbesserungen der skandalös tiefen PK-Renten der Frauen. Stattdessen übernimmt das Parlament die «Pfusch-Vorlage» der Kommission und schafft damit Willkür und Ungleichbehandlung. Unter dem Strich bleiben massiv höhere Kosten für sinkende Renten. Vom Banken und Versicherungsmodell profitieren einzig die Top-Einkommen durch neue Steueroptimierungen in der 2. Säule.

SGB, ©Annette Boutellier

(SBG) Die Pensionskassenrenten sind seit 2005 real um 8 Prozent gesunken, und die Versicherten haben noch nie so viel in die 2. Säule einbezahlt wie heute. Das müsste nicht nur den Pensionskassen, das müsste insbesondere auch dem Parlament zu denken geben. Doch anstatt sich mit der Rentenrealität zu befassen versteckt sich der Nationalrat hinter seiner Kommission und will das BVG weder stabilisieren noch die Renten sichern. Im Gegenteil beschliesst der Nationalrat ein Modell, das zu Rentenverlusten von bis zu 12 Prozent führt. Obwohl der Leistungserhalt von allen Parteien als notwendiges Ziel anerkannt wurde. Er weigert sich ausserdem, die bereits heute skandalös tiefen PK-Renten der Frauen zu verbessern. Die Frauen – welche schon seit 40 Jahren auf Lösungen in der 2. Säule warten – sollen noch einmal 15 Jahre vertröstet werden. Ohne jede Garantie, dass dannzumal eine Rentenverbesserung erfolgt, sollen sie bis dahin teuer bezahlen – für die Pensionskassenmanager und Versicherer.

Für die Kompensation setzt der Nationalrat auf die willkürliche Unterscheidung zwischen BVG-Obligatorium und Überobligatorium. Dabei ist klar: die Mehrheit soll leer ausgehen. Denn die Kassen haben in den letzten Jahren den gesetzlichen Schutz stetig verwässert. Der Nationalrat schafft mit dem heutigen Beschluss auch weitere Ungleichbehandlungen. So, dass bei vergleichbar tiefen Löhnen bspw. die Mitarbeitenden in Logistikzentren oder die Zustellerinnen der Post keine Kompensation erhalten. Sie aber den Leistungserhalt der Arbeitnehmenden im Autogewerbe finanzieren müssten. Oder gar für den Rentenzuschlag von Ingenieuren und Architekten aufkommen müssten, welche – trotz höherem Einkommen – in einer BVG-Minimalkasse versichert sind. Personen der Übergangsgeneration, die verunfallen und/oder invalid werden, gehen leer aus. Für sie ist keine Kompensation vorgesehen. Auch wer die letzten zehn Jahre vor der Pensionierung im Ausland tätig war, soll selbst auf dem gesetzlichen Teil seiner Rente keinen Leistungserhalt bekommen. Einzig in einem Punkt hat der Nationalrat seine Sozialkommission zu Recht in die Schranken gewiesen: der SGB begrüsst den heutigen Entscheid, die 3. Säule nicht auszubauen.

Insgesamt fällt das vom Nationalrat beschlossene Modell für alle Personen mit einem Einkommen unter CHF 86’040 teurer aus als der Vorschlag des Bundesrats und der Sozialpartner. Gleichzeitig werden Personen mit hohen Einkommen und Arbeitgeber aus Hochlohnbranchen aus der Verantwortung entlassen, sich an der BVG-Reform finanziell zu beteiligen. Für Personen mit tiefen Einkommen und/oder Mehrfachbeschäftigungen ist der Ausbau besonders teuer. So soll zum Beispiel eine Arbeitnehmerin, welche 15’000 Franken verdient, neu auch in die Pensionskasse einzahlen. Damit erreicht sie bei einer vollständigen Erwerbskarriere eine Monatsrente von gerade mal 60 Franken. Sie soll mit ihrem Minilohn aber auch die Aktionäre der Versicherungen und die Löhne der PK-Geschäftsführer bezahlen. Um ihre eigene Rente geht es dabei nicht.

Der Nationalrat ignoriert damit nicht nur die historische Rentenrealität, mit welcher die Arbeitnehmenden seit über einem Jahrzehnt konfrontiert sind. Er zeigt mit aller Deutlichkeit, dass er der Aufgabe nicht gewachsen ist, eine technisch funktionierende, mehrheitsfähige BVG-Vorlage zu zimmern. Der SGB wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Ständerat zurückfindet zum Sozialpartnerkompromiss.

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