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BVG: Renten herabgesetzt

Wenn das gesetzliche Rentenalter der Frauen auf 65 steigt, kommen sie auch bei der zweiten Säule zur Kasse und müssen auch hier ein zusätzliches Beitragsjahr leisten. Die weiteren Vorschläge des Bundesrates betreffen Frauen und Männer gleichermassen, vor allem die Senkung jenes Prozentsatzes, mit dem das angesparte Alterskapital in eine Jahresrente umgewandelt wird.

Ab Januar 2014 beträgt dieser Umwandlungssatz 6,8 Prozent (siehe Tabelle, Linie A). Das heisst, dass ein angespartes Altersguthaben von beispielsweise 100 000 Franken bei der Pensionierung in eine Jahresrente von 6800 Franken umgewandelt wird (6,8% von 100 000 Franken), was im Durchschnitt für rund 15 Jahre reicht (100 000 geteilt durch 6800).

Die Landesregierung will nun den Umwandlungssatz schrittweise auf 6,0 Prozent senken. Damit kann das gleiche Kapital auf mehr Rentenjahre verteilt werden (wegen der Verlängerung der Lebenserwartung). Ein Kapital von 100 000 Franken würde in eine Jahresrente von nur noch 6000 Franken umgewandelt, welche dann rund 17 Jahre lang ausbezahlt werden könnte (Linie B in der Tabelle).

Um die daraus folgende Einbusse des verfügbaren Einkommens im Rentenalter abzufedern und eine weitere klare Abfuhr in der Volksabstimmung zu vermeiden (denn Anfang 2010 war der «Rentenklau» gescheitert), schlägt der Bundesrat «verschiedene Kompensationsmassnahmen» vor.

Grundsätzlich gibt es aber in einem System der individuellen, vollen Rentenkapitalisierung nur eine einzige Lösung, um die Altersrenten substanziell zu verbessern (beziehungsweise sie über einen längeren Zeitraum auszuzahlen): nämlich die Erhöhung des vorhandenen Kapitals zum Zeitpunkt der Pensionierung. Und um das zu erreichen, müssen die Beitragssätze in Zeiten der Berufstätigkeit angehoben werden, was die Nettolöhne natürlich schmälert und die Kaufkraft auch. Theoretisch kann man Folgendes zeigen (Linie C in der Tabelle): Das zum Zeitpunkt des Altersrücktritts akkumulierte Kapital müsste insgesamt um 13 Prozent (!) erhöht werden, um das gegenwärtige Rentenniveau zwei Jahre länger als heute zu sichern.

Zu diesem Zweck soll das Mindestalter für den vorzeitigen Altersrücktritt angehoben werden: von heute 58 auf 62 Jahre. Dies führt zu längerer Beitragszahlung der Lohnabhängigen. Sodann wird der Lohnanteil erhöht, auf dem Abgaben erhoben werden.

Diese beiden Massnahmen erhöhen die beitragspflichtige Gesamtlohnsumme und damit das akkumulierte Renten­kapital. Weitere «technische» Massnahmen ergänzen das Paket, namentlich die sog. «objektive» Festlegung des Mindestzinssatzes auf dem Kapital in der beruflichen Vorsorge; sie soll per Ende Jahr rückwirkend erfolgen.

Das Projekt von Alain Berset kommt den Kritikern der zweiten Säule immerhin auch ein Stück entgegen: Im Moment besteht die gesetzliche Verpflichtung, 90 Prozent der auf den Kapitalanlagen erzielten Gewinne an die Versicherten weiterzugeben. Umgekehrt heisst dies, dass die Versicherer bis zu 10 Prozent aller Erträge als Verwaltungs- oder Vermögensverwaltungs-Gebühren einsacken können.

Mit der Reform könnte dieser Anteil auf 6% zurückgehen. Wenn man zum Beispiel die Ergebnisse der beruflichen Vorsorge im Jahr 2012 ansieht, errechnet sich für die Versicherer eine mögliche «Gewinnbeteiligung» (die erwähnten 10%) von 4,6 Milliarden Franken, während es bei 6% «nur noch» 2,8 Milliarden wären. (MSi)

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