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Das Parlament gibt grünes Licht für die Internetspionage

In der Sommersession wurden zwei heikle Gesetze zur Überwachung durchgewinkt. Das Referendum zum BÜPF ist aber bereits beschlossene Sache.

 

Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) ist die gesetzliche Grundlage für die Aktivitäten des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). Mit 37 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat der Ständerat am 11. Juni beschlossen, die – bereits umfangreichen – Möglichkeiten zur Terrorismus­ermittlung und -prävention zu verstärken. Das Gesetz ermöglicht dem NDB faktisch, die gesamte elektronische Kommunikation zur präventiven Überwachung anzuzapfen.

Freiheit zu welchem Preis?

Als Ausgleich zu dieser Ausweitung der Kompetenzen hat der Ständerat am 17. Juni der Schaffung einer unabhängigen nachrichtendienstlichen Aufsicht zugestimmt. Diese soll in Koordination mit der für den NDB zuständigen parlamentarischen Delegation tätig sein. Die Linke ist bezüglich des Gesetzes gespalten. «Wir opfern die Freiheit auf dem Altar der Sicherheit» warnt SGB-Präsident Paul Rechsteiner.

droht die komplette überwachung?

Trotz des Fichenskandals und der Enthüllungen von Edward Snowden gehen wir in Richtung eines Nachrichtendienstes, der wie die NSA alles überwacht», so Rechsteiner. Ein anderer Teil der Linken, der die Vorlage in der Kommission stark abgeändert hat, findet sie ausgewogen.

Ebenfalls am 17. Juni entschied der Nationalrat über die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) und stimmte mit 104 zu 80 Voten der Verlängerung der Aufbewahrungsfrist von Randdaten sämtlicher Kommunikationsmittel (Post, Telefon, Internet) von sechs auf zwölf Monate zu. Mit 115 zu 31 Stimmen bei 35 Enthaltungen hiess der Nationalrat auch die Verwendung von GovWare und IMSI-Catchern im Rahmen von Strafverfahren gut.

referendum gegen die BÜPF-Revision ist beschlossen

Weil es zwischen National- und Ständerat noch Differenzen bezüglich des Überwachungsgesetzes und des Nachrichtendienstgesetzes gibt, sind die Vorlagen in Bern auch nach Abschluss der Sommersession nicht vom Tisch. Dennoch ist davon auszugehen, dass die beiden Vorlagen in der Herbstsession definitiv verabschiedet werden. Unter diesen Vorzeichen versammelten sich am
24. Juni BÜPF-Gegner aller Couleur (sämtliche Jungparteien mit Ausnahme der Jungen CVP, Grünliberale, Vereine und Verbände) und beschlossen in diesem Fall, das Referen­dum zu ergreifen. Voraussichtlich wird die Referendumsfrist nach Abschluss der Herbstsession am 6. Oktober anlaufen und am 14. Januar beendet. (red)

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