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Der Kampf um die Lohngleichheit geht weiter

Der Bundesrat hat im November das Vernehmlassungsverfahren für die Revision des Gleichstellungsgesetzes eröffnet. SGB und syndicom erwarten vom Bund schärfere Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten. Angela Zihler/SGB

 

Die freiwilligen Massnahmen zur Lohngleichheit haben nicht den erwünschten Erfolg erzielt. Der Bundesrat hat nun beschlossen, staatliche Massnahmen einzuführen, um den Verfassungsanspruch «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» durchzusetzen. Er schlägt Folgendes vor:

  • Betriebe mit 50 oder mehr Mitarbeitenden führen alle vier Jahre eine Lohnanalyse durch.
  • Eine externe Stelle kontrolliert die Lohnanalyse (z. B. eine Revisionsstelle, der Sozialpartner, eine Selbstregulierungsorganisation).
  • Die Mitarbeitenden werden informiert, ob die Kontrolle korrekt durchgeführt wurde.
  • Als Variante wird eine Meldepflicht geprüft: Betriebe, die ihren Pflichten nicht nachkommen, werden einer zentralen Behörde gemeldet. Diese veröffentlicht die säumigen Betriebe auf einer schwarzen Liste.

Diese Massnahmen betreffen nur 2 Prozent der Unternehmen. Diese beschäftigen jedoch 54 Prozent der arbeitenden Bevölkerung in der Schweiz.

Der Vernehmlassungsvorschlag des Bundesrats zur Durchsetzung der Lohngleichheit liegt unter den Erwartungen. Es braucht schärfere Massnahmen, damit das diskriminierende Lohngefälle zwischen Männern und Frauen endlich effizient angegangen wird.

Kontrolle im Betrieb reicht nicht

An staatlichen Massnahmen führt kein Weg vorbei. SGB und syndicom erwarten ein entschiedeneres Vorgehen des Bundes gegen Lohndiskriminierung: Neben internen Kontrollen und deren Überprüfung braucht es Stichproben, die aufzeigen, ob die Lohnanalysen korrekt durchgeführt worden sind. Zudem braucht es staatliche Handlungsmöglichkeiten, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird. Die vorgeschlagene Variante mit Meldepflicht und schwarzer Liste muss deshalb zwingend umgesetzt werden. Zusätzlich müssen Unternehmen, die ihre Lohnpraxis nicht auf Diskriminierungen überprüfen oder solche nicht beheben, sanktioniert werden können.

Zentral ist der Einbezug der Gewerkschaften: Die Lohnüberprüfungen müssen zwingend sozialpartnerschaftlich begleitet werden – einerseits in den Betrieben, andererseits auf Bundesebene, wo eine tripartite Kommission die Behörde bei der Umsetzung des Gesetzes begleiten muss.

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