Artikel

Die Belegschaft der SDA akzeptiert den Abbruch der Verhandlungen nicht. Schlichtung nur mit der Sistierung der Kündigungen

Die SDA-Belegschaft will weiterverhandeln

An der heutigen Pressekonferenz hat die Belegschaft der SDA klargestellt, dass sie weiterhin Verhandlungen erwartet. Angesichts der Verweigerung seitens des Verwaltungsrates begrüsst sie eine Schlichtung, wenn die Kündigungen während der Dauer des Verfahrens sistiert werden. Ohne die Sistierung wäre die Schlichtung eine Farce. Die Belegschaft wird sich in einer Woche zu einer weiteren Vollversammlung treffen. Bis dahin bleibt der Streik sistiert.

Der geplante Abbau macht die dreisprachige mediale Grundversorgung unmöglich, macht eine Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung der SDA überflüssig und stellt zahlreiche Personen vor existenzielle Probleme. 

Der Verwaltungsrat bläht den Sozialplan künstlich auf
Verwaltungsrat Matthias Hagemann sprach in der Presse von einem grosszügigen Sozialplan und davon, dass in den Verhandlungen Zugeständnisse gemacht wurden. In den genannten 2,5 Millionen CHF verstecken sich Kosten, die nicht in einen Sozialplan gehören, die nicht soziale Härten abfedern, sondern die gemäss Gesetz vom Arbeitgeber geschuldet sind. So sind die Kosten durch die Sistierung der Kündigungen während den Verhandlungen veranschlagt - ebenso Kosten durch Kündigungen, die der Verwaltungsrat nicht wie geplant aussprechen konnte, und Kosten zur psychologischen Betreuung der gekündigten Mitarbeitenden. Zieht man diese Kosten ab, hat der bisher angebotene Sozialplan einen Umfang von 1,9 Millionen CHF und damit den gleichen Umfang wie vor den Verhandlungen. Dabei sind mit den rund 20 Millionen Gewinnreserven genügend Mittel vorhanden, um einen tatsächlich grosszügigen Sozialplan auszugestalten und die Zukunft der SDA zu sichern. 

Sistierung der Kündigungen ist die Voraussetzung für eine Schlichtung
Die Belegschaft bevorzugt ein Weiterführen der Verhandlungen, weil das der schnellste Weg zu einer Lösung wäre. Da aber die Bereitschaft des Verwaltungsrates dafür nicht vorhanden ist, begrüsst die Belegschaft eine externe Vermittlung. Sie geht selbstverständlich davon aus, dass der Verwaltungsrat die Kündigungen während der Dauer der Schlichtung sistiert – analog zur Sistierung während der Verhandlungen der letzten Woche. Ansonsten verkommt das Verfahren zu einer Alibi-Übung, da die Überprüfung des Abbaus ein zentrales Anliegen der Redaktion ist. Ein Abbau im Sinne des Verwaltungsrates würde eine Diskussion über die Strategie der SDA obsolet machen und verunmöglichte die dreisprachige mediale Grundversorgung. Als einziger Schlichtungspunkt bliebe einzig die Ausgestaltung des Sozialplans. Ein solches Ungleichgewicht in der Ausgangslage der Schlichtung ist für die Belegschaft inakzeptabel. Die Belegschaft erwartet vom Verwaltungsrat bis zum 28. Februar eine schriftliche Bestätigung, dass die Kündigungen während der Schlichtung sistiert sind. 
 

Informiert bleiben

Persönlich, rasch und direkt

Du willst wissen, wofür wir uns engagieren? Nimm Kontakt zu uns auf! Bei persönlichen Anliegen helfen dir unsere Regionalsektretär:innen gern weiter.

syndicom in deiner Nähe

In den Regionalsekretariaten findest du kompetente Beratung & Unterstützung

Jetzt Mitglied werden