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Die Tür ist wieder offen

Allgemeinverbindlichkeit (AVE) des GAV für die grafische Industrie

Nach dem Entscheid der Zentralvorstands von viscom vom 15. Februar, den Prozess für die AVE des GAV zu stoppen, trafen sich die Vertragspartner syndicom und viscom (Syna war entschuldigt) am 6. März 2017 beim Seco, um das weitere Vorgehen mit dem Gesuch für die AVE zu klären.

viscom legte dem Seco seinen Entscheid dar und wir von syndicom erläuterten, dass aus unserer Sicht alle Voraussetzungen für die Publikation des Gesuchs erfüllt seien. Die Vertreterin des Seco antwortete uns, dass für sie das Gesuch weiterhin hängig sei und es an den Sozialpartnern liege, sich definitiv zu verständigen und zu einigen über Geltungsbereich, Quoren und Inhalt.

Im Anschluss führten wir ein konstruktives Gespräch mit den viscom-Vertretern. Wir einigten uns auf eine Anpassung des Gesuchs: Die AVE soll erst für Betriebe mit fünf und mehr Beschäftigten gelten, um zusätzliche Sicherheit für die Erfüllung der verlangten Quoren zu erlangen. Zudem unterbreiteten wir dem viscom das Begehren, den GAV um ein Jahr zu verlängern, um der AVE eine echte Chance zu geben.
Einen Tag später erhielten wir vom viscom die Rückmeldung, dass:

«… der Zentralvorstand des viscom am 27. März 2017 über zwei Fragen im Zusammenhang mit dem AVE-Prozess befinden wird:

  • Anhebung der Mindestmitarbeitendenzahl auf fünf pro Unternehmen zur AVE-Unterstellung
  • Verlängerung des geltenden GAV um ein Jahr (bis Ende 2019).»

Und dass wir Ende März per Mail über die Entscheide des Viscom-ZV informiert werden. Das ist sicher eine positive Nachricht, und wir hoffen, dass das Gesuch für die AVE danach endlich publiziert werden kann. Noch sind wir nicht am Ziel, dass der GAV für die ganze Branche gilt, doch die Tür steht wieder offen! Fortsetzung folgt Ende März.

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