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Die Zeit drängt: Noch immer keine Lösung für besonders gefährdete Arbeitnehmende

Die Situation für durch den Coronavirus besonders gefährdete Arbeitnehmende ist unhaltbar – sie können je nach Umständen zur Arbeit gezwungen werden. Dies obwohl der Bundesrat gerade für solche Risiko-​Personen sonst die absolute Selbstisolation verordnet: Menschen, die laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) weder einkaufen noch ihre Enkelkinder, Familie oder Freunde sehen dürfen, müssen nun plötzlich wieder arbeiten gehen. Der Bundesrat untergräbt mit seiner widersprüchlichen Revision vom 20. März seine gesamte Strategie zur Eindämmung der Corona-​Pandemie.

© Yves Sancey

(SGB) Wie kann es sein, dass einerseits 15jährige, die in einem Park mit mehr als vier Personen Fussball spielen, mit einer Geldstrafe belegt werden, mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und damit den Schutz der besonders gefährdeten Menschen zu garantieren – während andererseits der Bundesrat gleichzeitig Regeln erlässt, dass 60jährige, die z. B. an Krebs erkrankt oder von einer Herz-​Kreislauf-Erkrankung betroffen sind, ohne jegliche Kontrolle der Arbeitsbedingungen zur Arbeit gezwungen werden können?

Folge davon sind Angst und grosse Rechtsunsicherheit am Arbeitsplatz, nicht nur für die Arbeitnehmenden. Arbeitgeber können sich nämlich u. a. der Gefährdung des Lebens gemäss StGB strafbar machen, wenn sie besonders gefährdete Arbeitnehmende beschäftigen.

Der SGB hat die letzten Tage und Wochen intensiv an Lösungen und Kompromissvorschlägen gearbeitet und diese den zuständigen Departementen unterbreitet. Der SGB bedauert, dass der Bundesrat in der heutigen Sitzung immer noch nicht auf dieses drängende Problem eingegangen ist, und er ist besorgt. Die Verantwortung liegt jetzt beim gesamten Bundesrat. Die betroffenen Menschen sind in Gefahr, die Zeit drängt!

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