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Dringender Handlungsbedarf beim Schutz von Arbeitnehmer-Vertretern

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Das Bundesgericht hat am 27. März die Klage des Journalisten Daniel Suter letztinstanzlich abgewiesen. Suter hatte mit Unterstützung von syndicom gegen seinen früheren Arbeitgeber, die Tamedia AG, wegen missbräuchlicher Kündigung geklagt. Im Mai 2009 war der langjährige Journalist und Präsident der Personalkommission des «Tages-Anzeigers» bei der Massenentlassung von rund einem Viertel des Personals aus wirtschaftlichen Gründen entlassen worden.

Die erste Instanz hatte die Klage noch gutgeheissen, das Kantonsgericht und das Bundesgericht wiesen die Klage ab.

Mit der vorgenommenen Verschärfung seiner eigenen Rechtssprechung hebelt das Bundesgericht den Kündigungsschutz von Arbeitnehmendenvertretern bei Massenentlassungen völlig aus: dieses antigewerkschaftliche Urteil behindert und erschwert die Arbeit von Personalkommissionen, die ihr heikles Amt ohne Druck wahrnehmen sollen.
 

syndicom und der Berufsverband impressum, den Daniel Suter seit einem Jahr präsidiert, orten hier einen dringenden rechtspolitischen Handlungsbedarf. Der Ball liegt nun definitiv beim Parlament. Die Schweiz wurde von der ILO bereits mehrfach gerügt und aufgefordert, den Schutz der Arbeitnehmenden und ihrer betrieblichen VertreterInnen zu verbessern. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen, für die eine Gesetzesänderung vorentworfen wurde, müssen zügig verbessert werden.

  • Medienmitteilung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (PDF)

Eine Kopie der Urteilsschrift kann über medien[at]syndicom.ch bezogen werden

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