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Ein Mindestsatz bei der Unterstützung ist notwendig, um die coronabedingten Probleme der Selbständigerwerbenden tatsächlich anzugehen

Eine erste Auswertung des Hilfspakets für Selbständige zeigt, dass die Probleme für viele mit den momentan eingesetzten Mitteln nicht gelöst werden können. In einer Umfrage der Mediengewerkschaft syndicom bei 377 Selbständigerwerbenden gaben gerade mal 15% der Befragten an, dass die ihnen zugesprochenen Hilfsgelder ausreichen werden, um ihre laufenden Kosten während der Zeit vom 17. März bis zum 17. Mai zu decken. syndicom fordert daher die Einführung eines Mindestsatzes für den Erwerbsersatz. 

Nachdem endlich ein Hilfspaket für Selbständige gesprochen wurde, hat die Gewerkschaft syndicom bei den Betroffenen nachgefragt: Reichen die beschlossenen Massnahmen? Die Resultate der Umfrage zeigen klar, dass diese nach wie vor ungenügend sind. 38% hat noch keinen Bescheid über die Höhe des Betrags erhalten und kann die Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten, während 46% jedoch bereits jetzt wissen, dass die gesprochenen Gelder nicht ausreichen werden. Dies, obschon die Hilfe unmittelbar benötigt wird. 

Fehlende Mindestsätze als Hauptproblem 
Durch die Tatsache, dass viele Selbständigerwerbende gerade in den Kreativbranchen sehr tiefe Einkommen haben, fallen auch die Tagessätze dementsprechend tief aus. Sie orientieren sich am Nettoerwerb des vergangenen Jahres minus 20%. Selbständigerwerbende mit einem steuerbaren Einkommen zwischen 10‘000.- und 30‘000.- Franken pro Jahr sind keine Seltenheit, da alle Kosten von den Einnahmen abgezogen werden können. Daraus resultieren Tagessätze von 20.- bis 60.- Franken, welche den Betroffenen kaum ausreichen, um die anstehenden Kosten zu decken. Dass sogar Tagessätze von 1.60 Franken an die Betroffenen ausbezahlt werden, lässt zudem sehr stark daran zweifeln, dass die Verordnung ihren Zweck tatsächlich erfüllt. Anders als etwa beim Erwerbsersatz beim Militär wurde explizit auf den Mindestsatz verzichtet. Das ist nicht nur ein Hohn gegenüber den Selbständigerwerbenden, denen Hilfe versprochen wurde, sondern auch ein administrativer Unsinn. 

syndicom fordert daher den Bundesrat und das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erneut auf, einen Mindesttagsatz von 98.- Franken (50% vom Maximum) festzulegen, um ein Mindestmass an Hilfe zu garantieren. Eine entsprechende Eingabe ging heute beim BSV und bei Bundesrat Alain Berset ein. syndicom wird ausserdem gemeinsam mit der SP-Nationalrätin Mattea Meyer eine Motion im Parlament zur Einführung eines Mindestsatzes einreichen. 

Nachhaltige Verbesserungen nötig
Die momentane Situation der Selbständigerwerbenden und Freischaffenden in der Schweiz zeigt auf, wie schlecht diese Arbeitenden vor Erwerbsausfall geschützt sind. Es braucht jetzt eine Überarbeitung des Arbeitsstatus der Selbständigen mit dem Ziel, dass - analog zu den Absicherungen von Angestellten - auch die Selbständigen gegen Erwerbsausfall und für die Altersvorsorge abgesichert sind. Darum fordert syndicom zusammen mit SP-Nationalrätin Mattea Meyer in der gleichen Motion die Gründung einer Taskforce, die sich diesen Fragen annimmt und langfristige Lösungen erarbeitet.

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