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Eine immer noch sehr labile Pressefreiheit

Im Nachhinein wurden sie für illegal erklärt, doch die Hausdurchsuchungen bei einem «Le Matin»-Journalisten und die Zensur zweier Reportagen des Westschweizer Fernsehens RTS zeigen, dass der investigative Journalismus in Gefahr ist. Mit der Verurteilung des Vorgehens der Neuenburger Staatsanwaltschaft bekommt eine noch blasse Pressefreiheit nun wieder etwas Farbe. 

 

Die Hausdurchsuchungen beim Journalisten Ludovic Rocchi vom letzten Sommer, über welche auch «Le Matin» berichtete, waren illegal und unverhältnismässig. Die Pressefreiheit hätte gegenüber dem Untersuchungsbedürfnis Vorrang haben müssen, erklärte das Zwangsmassnahmengericht, welches am 22. Mai das Vorgehen der Neuenburger Staatsanwaltschaft verurteilte und sich dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention berief.

Am 13. August 2013 (siehe syndicom-Zeitung Nr. 12/2013) war die Wohnung des Journalisten durchsucht worden, und man hatte seinen Computer und weiteres Material beschlagnahmt. syndicom hatte sich sehr besorgt um die Pressefreiheit und den investigativen Journalismus geäussert.

Die Hausdurchsuchung erfolgte im Zusammenhang mit der Verleumdungsklage eines Professors der Universität Neuenburg: Rocchi hatte in mehreren Artikeln Indizien von Plagiat in den Schriften des Professors veröffentlicht.

Stärkt dieses Urteil vom 22. Mai die Pressefreiheit? Der noch anfechtbare Rechtsspruch wird sicher Geschichte machen und schafft einen Präzedenzfall.

Die Affäre wird aber Spuren hinterlassen. Die Energie, die Rocchi in seine Verteidigung stecken musste, hätte anderen Recherchen dienen können. Zwar wird der Quellenschutz durch dieses Urteil gestärkt: Die Journalisten können ihn in Anspruch nehmen, wenn sie als Zeugen aussagen müssen, aber auch, wenn sie selbst Beklagte in einem Verfahren sind. Die Untersuchung gegen den Journalisten läuft dennoch weiter.

Sendeverbot

Das Sendeverbot für zwei Reportagen des Westschweizer Fernsehens RTS zur Affäre Giroud, die am 12. Mai ausgestrahlt werden sollten, hatte einen Aufschrei der Empörung zur Folge. Zum zweiten Mal innerhalb von drei Monaten zensurierte das Bezirksgericht Sion die RTS. Am 21. Mai konnten die beiden Beiträge endlich ausgestrahlt werden. Die zunehmenden Einschüchterungen und Drohungen gegenüber Journalisten, die ihre – in der Demokratie zentrale – Informationsarbeit machen, sind beunruhigend. Während Trivia und das Prominenten-Leben immer mehr Seiten füllen, wird der investigative Journalismus in der Schweiz immer stärker bedrängt. Die Pressekonzentration beschränkt die Informationsvielfalt bereits genügend, der Einfluss der Werbekunden führt schon zu einer ziemlich wirksamen versteckten Selbstzensur, sodass nicht auch noch die Justiz den Recherche-Journalismus eingrenzen sollte. «La Cité», die WOZ oder «investigativ.ch» verteidigen die Recherche mit Erfolg. Achten wir darauf, dass dies nicht zu einem Rückzugsgefecht wird.

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