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Erfolg für gewerkschaftliche Anliegen

Das Ja zur Pflegeinitiative ist eine hervorragende Nachricht für das Gesundheitspersonal und für die Qualität der Pflege in der Schweiz. Der angenommene Text muss nun rasch umgesetzt werden. Neben der notwendigen Ausbildungsoffensive muss insbesondere bei der Entlöhnung, dem Personalbestand und den Arbeitsbedingungen angesetzt werden. Auf jegliche Stärkung der Profitlogik im Gesundheitswesen muss verzichtet werden.

(SGB) Für die deutliche Unterstützung des Volkes und der Kantone für eine Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in einer spezifischen Branche gibt es in der jüngeren Geschichte keinen Präzedenzfall. Die Pandemie hat nur verdeutlicht, was die Gewerkschaften seit Jahren anprangern: Der massive Druck auf das Pflegepersonal führt zu einer für das Gesundheitssystem problematischen instabilen Situation und zu inakzeptablen Belastungen. Die Unterstützung für das Gesundheitspersonal ist daher auch ein wichtiges Signal für alle Arbeitnehmenden und gewerkschaftliche Anliegen.

Die heutige Unterstützung an der Urne macht den Weg frei für überfällige und notwendige Fortschritte. Die Stärkung der Ausbildung erfordert eine intensive Zusammenarbeit der Kantone, für die der Bund sorgen muss. Für die Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen zur Konkretisierung der anderen Aspekte der Initiative – insbesondere der Verbesserungen der Arbeitsbedingungen – braucht es eine rasche Abstimmung mit den Gewerkschaften und anschliessend Entscheide des Bundes. Ebenfalls müssen nun rasch Personalaufstockungen und Lohnerhöhungen für die von der Initiative betroffenen diplomierten Pflegekräfte erfolgen. Eine wirksame und echte Entspannung der Situation ist jedoch nur möglich, wenn alle Pflegeberufe aufgewertet werden. Dies ist auch eine notwendige Antwort auf die Mobilisierungen des Gesundheitspersonals, die in vielen Pflegeeinrichtungen des Landes stattgefunden haben, die alle vom Pflegenotstand betroffen sind.

Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist das deutliche Ja auch ein Signal gegen die Pläne zur Privatisierung des Gesundheitssystems und eine Ablehnung einer weiteren Stärkung der Macht der Krankenkassen. Ein Service public im Gesundheitsbereich darf nicht allein von Leistungsvergütungen abhängen. Die Pandemie hat gezeigt, dass es im Gegenteil notwendig ist, Handlungsspielräume und Kapazitätsreserven zu erhalten, was auch bedeutet, dass der Arbeitsdruck für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gesundheitswesen sinkt. So ist die geplante einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, wie sie derzeit im Parlament diskutiert wird, schlichtweg nicht mit einer ernsthaften Umsetzung der Pflegeinitiative vereinbar.

Covid-19-Gesetz: Bewährte Hilfen verlängern

Der SGB begrüsst das Ja zum Covid-19-Gesetz. Da die Entwicklung der Pandemie sehr unvorhersehbar bleibt, ist die Beibehaltung der gesetzlichen Grundlagen für finanzielle Unterstützungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeit oder Einkommen gefährdet ist, von entscheidender Bedeutung. Für die Gewerkschaften muss die Sicherung von Arbeitsplätzen und Einkommen weiterhin im Gleichschritt einhergehen mit allen notwendigen Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus. Ebenso muss der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aufrechterhalten – und vor allem ernsthaft umgesetzt und überwacht werden. Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen durch spezifische Massnahmen geschützt werden können, insbesondere solange der Zugang zu einer Auffrischungsimpfung nicht garantiert ist oder lange Wartezeiten bestehen.

Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit, die Erwerbsausfallentschädigungen für Selbstständige und bei Quarantäne sowie spezifische Hilfen, z. B. für Kulturschaffende, müssen unbedingt verlängert werden. Die Beschlüsse der parlamentarischen Kommissionen vom 19. November sind richtungsweisend. Die Aufrechterhaltung der Stabilisierungs- und Schutzmassnahmen ist der beste Weg, um die negativen wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Unsicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Wirtschaft insgesamt zu verhindern.

Ladenöffnungszeiten: Verschlechterung für Verkaufspersonal abgewendet

Die Genfer Bevölkerung hat sich heute gegen eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen. Auch die Weiterführung der Sonntagsverkäufe wurde klar abgelehnt. Studien zeigen, dass Sonntagsöffnungen oder längere Öffnungszeiten keinen zusätzlichen Umsatz bringen. Sie erhöhen nur die Arbeitsbelastung für das Verkaufspersonal. Das Genfer Nein folgt vielen ähnlichen Ergebnissen in anderen Kantonen in den letzten Monaten und Jahren und zeigt, dass die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten auf Kosten von Gesundheit und Familienleben des Verkaufspersonals nicht mehrheitsfähig ist.

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