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Erster AHV-Ausbau seit 20 Jahren – trotz positiver Weichenstellung bleiben grosse Rückschritte

Die Sozialkommission des Ständerats zur Altersvorsorge 2020

Nach dem Bundesrat will auch die Sozialpolitische Kommission des Ständerats (SGK) das Frauenrentenalter rasch auf 65 erhöhen und den Umwandlungssatz in der zweiten Säule drastisch senken. Beides sind Rückschritte, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ablehnt. Denn die Senkung des Umwandlungssatzes kommt der grössten Rentensenkung aller Zeiten gleich. Und die Frauen werden bereits bei den Löhnen benachteiligt und erhalten deshalb oft magere Pensionskassen-Renten. Diese Nachteile dürfen nicht mit dem höheren Frauenrentenalter verschärft werden, umso mehr als ältere Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht gefragt sind.


Positiv ist, dass die SGK erstmals seit 20 Jahren wieder die AHV-Renten deutlich verbessern und den aufgelaufenen Rückstand auf die Lohnentwicklung etwas ausgleichen will. Damit orientiert sich die Kommission an den erfolgreichen AHV-Revisionen, die für die Bevölkerung jeweils nicht nur Opfer sondern auch soziale Fortschritte brachten. Wird dieses Rezept missachtet, sind keine Reformen möglich – dies zeigt das Scheitern der 11. AHV-Revision. Die Vorschläge der SGK stellen die Weichen deshalb richtig und schaffen für die AHV eine bis ins Jahr 2030 solide Grundlage.

Der SGB bedauert, dass die SGK die Rentenverbesserungen nur den Neurentnerinnen und -rentnern gewähren will. Denn das heutige Niveau der Renten aus erster und zweiter Säule ist auch für viele heutige RentnerInnen ungenügend. Der SGB fordert deshalb, dass die Rentenerhöhungen allen zu Gute kommen, so wie es die eigene Initiative AHVplus verlangt.

Der SGB begrüsst aber, dass die Kommission im Gegensatz zum Bundesrat den Teuerungsausgleich nicht in Frage stellt und den Bund nicht teilweise aus der AHV-Finanzierung entlassen will. Erfreut ist der SGB auch, dass die AHV-Witwenrenten nicht gestrichen werden sollen.

Positiv ist zudem das vorgeschlagene Finanzierungsmodell. Die leichte Anhebung der AHV-Lohnprozente ist verkraftbar: Denn die AHV-Lohnprozente sind seit 1975 nie erhöht worden (stabil bei 8.4 Prozent – je 4.2% für Arbeitnehmer und -geber). Die durchschnittlichen Lohnprozente für die zweite Säule aber sind auf mittlerweile 18 Prozent angestiegen und sollten gemäss den Plänen des Bundesrats weiter steigen. Es ist sinnvoller, die Lohnprozente für die AHV anzuheben. Denn für Leute mit tieferen und mittleren Einkommen bedeuten höhere AHV-Renten bessere Leistungen zu vergleichsweise tiefen Kosten. Vor allem profitieren die Versicherten sofort und nicht erst in Jahren von den besseren Leistungen. (SGB)

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