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Erstmals Lichtbildschutz für FotografInnen

Mit einem Kompromiss hat die von Bundesrätin Sommaruga eingesetzte Arbeitsgruppe Urheberrecht (AGUR12/2) Anfang März ihre Arbeit abgeschlossen. Die Delegierten des Dachverbands der Kulturschaffenden, Suisseculture, zu dem auch syndicom gehört, stimmten der Vereinbarung zu. Trotz einiger Zugeständnisse wurde mehr erreicht als erwartet. 

 

In der Arbeitsgruppe wurden eine Reihe Massnahmen zur Modernisierung des Schweizer Urheberrechts ausgehandelt. Zugunsten der Kulturschaffenden enthält das Paket:

  • eine Verlängerung der Schutzfrist für verwandte Schutzrechte
  • den Lichtbildschutz,
  • eine Video-on-Demand-Vergütung für Urheber und Interpreten,
  • die Einführung einer erweiterten Kollektivlizenz,
  • Verbesserungen im Tarifgenehmigungsverfahren sowie
  • eine elektronische Nutzermeldung an die Verwertungsgesellschaften.

Weitere Forderung der Kulturschaffenden nach neuen Vergütungsformen haben die Nutzervertreter abgelehnt. Die in der AGUR letztlich erfolglosen Forderungen der AutorInnen bestanden in massvollen Entschädigungen für das Verleihen von Büchern, für das Spekulieren mit Kunstwerken (Folgerecht) und für Online-Nutzungen journalistischer Werke.

Neue Vergütungsformen abgelehnt

Solche Vergütungsansprüche sind im EU-Raum erprobt und mit dem bestehenden Urheberrechtsgesetz kompatibel. Auf echte Modernisierungen, z. B. eine Vergütung durch die Betreiber von Cloudspeichern, gingen die VertreterInnen der Nutzer schon gar nicht ein. Seitens der Urheberinnen und Interpreten wurde aber trotzdem mehr erreicht als erwartet.

Gebührenfrei forschen

Zugunsten der Nutzerinnen und Konsumenten enthält das Paket:

  • das Verzeichnisprivileg, mit dem Archiven und Bibliotheken ermöglicht wird, ihre Sammlungen elektronisch besser zugänglich zu machen,
  • die vergütungsfreie Wissenschaftsschranke, mit der die Bearbeitung von Werken zwecks wissenschaftlicher Forschung entschädigungsfrei ermöglicht wird,
  • sowie die Nutzung von verwaisten Werken, mit der eine Veröffentlichung von Werken, deren Urheber unbekannt sind, ermöglicht wird.

Keine Netzsperren

Nicht im Kompromisspaket enthalten sind Blocking-Massnahmen durch Access-Provider (Netzsperren) sowie der Versand aufklärender Hinweise bei schwerwiegenden Urheberrechtsverletzungen über Peer-to-Peer-Netzwerke. Gegen die Internetpiraterie werden einige Massnahmen zur Durchsetzung des bestehenden Rechts empfohlen. Schweizer Hosting-Provider dürfen keine Piraterie-Plattformen beherbergen und müssen bei Urheberrechtsverletzungen über ihre Server die betreffenden Inhalte rasch entfernen. Zudem müssen sie durch einen sogenannten «Stay-down» dafür sorgen, dass Urheberrechtsverletzungen auch beseitigt bleiben. So soll die strafrechtliche Verfolgung von illegalen Anbietern im grossen Stil erleichtert werden.

Die Delegierten von Suisseculture in der AGUR stimmten diesem Kompromiss zu, der von allen TeilnehmerInnen der AGUR12/2 getragen wird. Dafür musste einiges zugestanden werden. Suisseculture wird die Umsetzung unterstützen, sofern die darin enthaltenen Zugeständnisse an Urheberinnen und Interpreten von der Gegenseite nicht torpediert werden.

Jetzt ist der Bundesrat dran

Bundesrätin Sommaruga hat versprochen, dieses Paket dem Bundesrat noch vor der Sommerpause zu unterbreiten.

Suisseculture, der Dachverband der Kultur- und Medienschaffenden, wird sich, gemeinsam mit den angeschlossen Verbänden und Organisationen, weiterhin mit aller Kraft für die Rechte und eine gerechte Entschädigung der Autorinnen und Interpreten einsetzen. Auch syndicom ist Mitglied bei Suisseculture.

* Hans Läubli ist Geschäftsführer von Suisseculture

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