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Flexible Arbeitszeiten: Risiko-Kategorien besser vor Burnouts schützen!

Flexible Arbeitszeiten nehmen laut der Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung 2014 immer stärker zu. Damit nehmen auch die psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz zu, immer mehr Leute werden von Burn-Outs erfasst. Das Mittel dagegen: wirksame Gesundheitsmassnahmen am Arbeitsplatz sowie Arbeitszeitkontrollen durch die Arbeitsinspektorate.

Im Jahr 2014 hatte knapp die Hälfte der Arbeitnehmenden (44,6%) flexible Arbeitszeiten. Jede fünfte erwerbstätige Person (20,5%) arbeitete regelmässig am Samstag, rund jede zehnte (10,6%) am Sonntag. Die Arbeitszeitmodelle variieren stark je nach Bildungsstufe und Geschlecht.

Immer flexibler

Der Anteil der Teilzeitarbeitnehmenden stieg innert zehn Jahren von 31,7% auf 36%. Von den Männern arbeiten nur 15,9% Teilzeit, von den Frauen dagegen 59,2%. Der Anteil der Frauen mit einer Teilzeitarbeit ist bei Arbeitnehmerinnen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe I (50,7%) niedriger als bei jenen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II (62,9%) oder Tertiärstufe (57,3%). 5% der Erwerbstätigen arbeiten regelmässig nachts. 17,1% gehen einer Tätigkeit mit regelmässiger Arbeit am Abend nach und 4,8% arbeiten auf Abruf. Arbeit auf Abruf, eine besonders prekäre und unsichere Form der Arbeit, ist bei Frauen häufiger als bei Männern (6,1% zu 3,7%) und bei Erwerbstätigen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe I häufiger als bei jenen mit Uni-Abschluss (7,6% zu 3,1%).

 

Diese Zahlen zeigen, dass gerade Frauen auf dem Arbeitsmarkt besonders prekarisiert sind. Arbeit auf Abruf erschwert oder verunmöglicht gar die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch hier sind vorrangig Frauen betroffen. 7,3% der Erwerbstätigen haben mehrere Arbeitsstellen. Das gilt für Frauen häufiger als für Männer (9,6% zu 5,3%). 7,4% der Arbeitnehmenden haben einen befristeten Arbeitsvertrag, bei 2,4% beträgt die Vertragsdauer weniger als sechs Monate. Sie wissen nicht, woher in einem halben Jahr das Geld für die Existenzsicherung kommen wird.

Immer kränker?
Gleichzeitig zeigte eine repräsentative Studie im Auftrag von Gesundheitsförderung Schweiz, dass 2014 über eine Million oder 25 % aller Erwerbstätigen "ziemlich oder stark" erschöpft sind. Etwa sechs Prozent oder 300 000 Arbeitnehmer seien so stark belastet, dass sie am Rande eines Burnouts stehen. Diese Arbeitnehmenden kommen auch in der Freizeit nicht zur Ruhe und können sich nicht mehr dauerhaft von der Arbeit erholen. Schuld daran sind nicht zuletzt die immer flexibleren Arbeitszeiten und die Arbeit auf Abruf. Wenn die Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle so weitergeht, ist eine ungebremste Zunahme von Burnouts zu befürchten.
Jetzt Massnahmen ergreifen

Wichtig ist, dass jetzt flankierende Massnahmen zum psychosozialen Schutz am Arbeitsplatz getroffen werden und so eine seriöse Burnout-Prävention betrieben wird. Die Gewerkschaften fordern dazu ein seriöses betriebliches Gesundheitsmanagement der psychosozialen Risiken. Insbesondere müssen die Pausen eingehalten werden, dürfen die Arbeitnehmenden nicht in der Freizeit behelligt werden (Stichwort ständige Erreichbarkeit mit Smartphones). Weiter sind die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen (Bestimmungen zu Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen, Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit) konsequent von den Arbeitsinspektoraten durchzusetzen. Dazu sind den kantonalen Behörden von den Regierungen mehr Gelder zur Verfügung zu stellen.

 

Im Rahmen der laufenden Reformen zur Arbeitszeiterfassung müssen die vorgesehenen obligatorischen Gesundheitsmassnahmen psychosozialer Natur in den GAV seriös umgesetzt werden. Dies insbesondere auch mit vorgängigen Gefährdungsanalysen. Dazu sind fachlich kompetente Personen von den Sozialpartnern beizuziehen. Sie haben auch die arbeitsplatzbezogenen psychosozialen Risiken, die sich aus dem Verzicht der detaillierten Arbeitszeiterfassung ergeben, zu analysieren. Daraus sind dann Massnahmen zur Vermeidung oder Minimierung dieser Risiken abzuleiten - und zu ergreifen! Hinzuweisen bleibt schliesslich auf das Bundesgerichtsurteil BGer 4A_384/2014, das für besonders fragile Arbeitnehmenden-Kategorien (z.B. ältere Arbeitnehmende) im Zusammenhang mit Burnouts einen zusätzlichen Kündigungsschutz vorsieht. (SGB)

 

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