GAV Swisscom 2018 unterzeichnet und bereit zur Umsetzung
Gestern wurde der neue GAV Swisscom 2018 unterzeichnet. Nun steht der Umsetzung ab dem 1. Juli 2018 nichts mehr im Weg
![](/fileadmin/_processed_/e/f/csm_Syndicom-swisscom_Vertrag__c__e51406f992.jpg)
Die wichtigsten Verbesserungen, die der GAV Swisscom 2018 mit sich bringt:
- Anspruch auf 5 bezahlte Weiterbildungstage pro Jahr zu Gunsten der Arbeitsmarktfähigkeit (ab 1.1.2019)
- Recht auf Nicht-Erreichbarkeit während der Freizeit
- Schutz der Daten und der Privatsphäre der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz
- Mehr Ferien: 1-2 zusätzliche Ferientage zwischen 35 und 44 bzw. ab 50 Jahren (maximal 6 Wochen)
- Mehr Mutterschaftsurlaub: 18 Wochen mit vollem Lohn
- Mehr Vaterschaftsurlaub: 15 Tage bezahlt und 1 Monat unbezahlt
- Umfassender Kündigungsschutz für Gewerkschafts- und PersonalvertreterInnen
- Angemessene Freistellungen für die Arbeit als Gewerkschafts- und PersonalvertreterInnen
- Weiterführung des Sozialplans
Diese erfolgreichen Verhandlungen bedeuten jedoch nicht, dass wir hier Halt machen. Die Diskussionen zu den Forderungen für die Weiterentwicklung des Gesamtarbeitsvertrags zum GAV Swisscom 2021/22 laufen bereits.