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Gericht gibt zwei Journalisten Recht Im Urteil vom 7. Juli 2014 entschied das Bundesgericht zugunsten von André Hügli und Jean Godel: Dass ihnen gekündigt wurde, war nicht rechtens.

Das Urteil des Bundesgerichts im Fall Radio Freiburg ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen gewerkschaftsfeindliche Kündigungen. Nicht nur Artikel 28 der Bundesverfassung gewährleistet die Koalitionsfreiheit (den Zusammenschluss in Gewerkschaften), zusätzlich hat die Schweiz auch das Übereinkommen Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Vereinigungsfreiheit und zum Schutz des Vereinigungsrechtes sowie das Übereinkommen Nr. 98 zum Vereinigungsrecht und die Kollektivverhandlungen ratifiziert. Dazu Luca Cirigliano, Zentralsekretär Arbeitsrecht beim SGB.

«syndicom»: Das Bundesgericht hat anerkannt, dass die Kündigungen bei Radio Freiburg missbräuchlich waren. Ist dieses Urteil also ein Sieg?

Luca Cirigliano: Es ist ein Sieg. Es ist wichtig zu sehen, dass die Mechanismen von Gesetz und Rechtsprechung funktionieren. Und es ist wichtig, dass die Justiz den Artikel 336 OR korrekt anwendet. Dieser besagt, dass PersonalvertreterInnen Anspruch auf den notwendigen Schutz haben, um sich für die Arbeitenden zu engagieren, ohne Sanktionen des Arbeitgebers befürchten zu müssen.

Wird dieses Urteil den Schutz der Angestelltenvertreterinnen und -vertreter verbessern?

Ja. Obwohl es vor allem bestätigt, dass Justiz und Gesetzesanwendung gut funktionieren. Das Urteil ist auch das Ergebnis eines gros­sen Engagements der Gewerkschaften, die diese Fälle vor den Gerichten vertreten und sie bei Rekursen der Arbeitgeber bis in die letzte Instanz bringen.

Dieser spezielle Fall gehörte zu jenen, die im September 2012 bei der Reaktivierung der Klage des SGB gegen die Schweizer Regierung vor der ILO angeführt worden sind.

Reicht dieses Urteil nun aus, damit der SGB seine Klage bei der ILO zurückzieht?

Nein, denn dieser Fall zeigt auch die Grenzen des heutigen Gesetzes auf. Es ist fraglich, ob eine Entschädigung in Höhe von rund zehntausend Franken in einem solchen Fall wirklich ausreicht. Die ILO hatte die Schweiz angeregt, sich am Gleichstellungsgesetz zu orientieren, das eine Wiedereinstellung bei festgestellter missbräuchlicher Kündigung vorsieht. Die ILO sagt klar, dass missbräuchliche Kündigungen von GewerkschaftsvertreterInnen annulliert werden müssen oder die Sanktion wirklich abschreckend sein muss: Zwei (bestenfalls und sehr selten bis 6) Monatslöhne sind nicht gerade viel. Das Schweizer Recht entspricht in diesem Bereich noch nicht den internationalen Normen! (Interview: Yves Sancey)

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